Sachverhalt:
Zur Begründung wird auf
den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie der weiteren Anlagen
verwiesen. Die Ortsräte werden mit der Drucksache 2014/269 beteiligt.
Prinz
Anlagen
1.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
2.
Haushaltsplan für 2015 mit u. a.
-
dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den
Teilhaushalten,
-
der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung,
-
der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen
und über den Stand der Schulden,
-
dem Haushaltssicherungkonzept und –bericht,
-
dem Stellenplan,
-
dem Beteiligungsbericht,
-
dem Trägerbericht
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage 1) wird erlassen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt.
Das im Haushaltsplan enthaltene
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
bis 2018 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von
Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsischen
Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen
auf 10.000 Euro festgelegt.
Dem Stellenplan
wird zugestimmt.