Sachverhalt:

 

Zur Begründung wird auf den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie der weiteren Anlagen verwiesen. Die Ortsräte werden mit der Drucksache 2014/269 beteiligt.

 

 

 

 

 

Prinz

 

 

 

Anlagen

 

1.         Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015

2.         Haushaltsplan für 2015 mit u. a.

-            dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,

-            der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,

-            der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schulden,

-            dem Haushaltssicherungkonzept und –bericht,

-            dem Stellenplan,

-            dem Beteiligungsbericht,

-            dem Trägerbericht

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage 1) wird erlassen.

 

Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt.

 

 

Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum

bis 2018 wird festgesetzt.

 

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.

 

Dem Stellenplan wird zugestimmt.