- Stellungnahme der Verwaltung
Bei der Auswahl des Gerätes
ist darauf zu achten, dass die Bedienung nicht nur durch geschulte
(Laien-)Ersthelferinnen und Ersthelfer sondern auch durch zufällig anwesende Passantinnen
und Passanten möglich ist. Daher sind so genannte Vollautomaten mit Einknopf¬bedienung
zu bevorzugen. Diese Geräte schalten sich durch Aufklappen automatisch an, eine
Ansage per Sprachmodul leitet dann die weiteren Handlungsschritte an. Nach
erfolgter automatischer Analyse (EKG) wird der ggf. erforderliche Elektroschock
durch das Gerät selbst ausgelöst. Die möglicherweise bei der Helferin/dem
Helfer bestehende Angst vor dem erforderlichen eigenen Auslösen des
Elektroschocks und dem damit verbundenen Zögern wird hierdurch umgangen.
Rechtlich ist der Einsatz
eines AED im Rahmen der Ersten Hilfe unbedenklich. Zwar handelt es sich um ein
aktives Medizinprodukt, im Notfall (rechtfertigender Notstand gem. § 34 StGB)
darf ein AED jedoch auch von nicht eingewiesenen Personen bedient werden. In
den Gebäuden müssen die Geräte an schnell zugänglichen Stellen installiert
werden. Sinnvoll sind Eingangs- oder zentrale Flurbereiche.
Die durchgeführten
Preisanfragen haben ergeben, dass für die Erstanschaffung mit Kosten in Höhe
von 2.200 Euro zu rechnen ist. Hinzu kommen Folgekosten in Höhe von rund 150 Euro
für die etwa alle sechs Jahre zu erneuernde Batterie und den Austausch der
Klebeelektroden. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Anschaffung eines
Gerätes stehen im Budget des Stadthauses (Teilhaushalt 50) zur Verfügung.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, ein Gerät zu mieten. Die Kosten
variieren je nach Gerätetyp und Anbieter zwischen 30 und 50 Euro monatlich.
Mittlerweile wird auch die Möglichkeit angeboten, werbefinanzierte Geräte
aufzustellen. Hiervon sollte jedoch Abstand genommen werden, da die hier
bekannten Vertragskonditionen unbefriedigend sind.
Im Auftrag
Thomas Schrader