Sachverhalt:
Die AG Geschäftsordnung hat sich in
ihrer Sitzung am 20.03.2014 mit dem Antrag der
Gruppe SPD /
Bündnis 90/Die Grünen im Rat, Drucks.-Nr. 2012/339/2, eingehend befasst und
die Empfehlung ausgesprochen, zur Beratung des Ausschusses für Gesellschaft, Sport und Soziales eine
Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit der Begleitung und Verbesserung der
Partnerschaftsarbeit auseinandersetzen möchte. Sie hat vorrangig nachfolgende Aufgaben:
·
Vor- und Nachbereitung der Besuche,
·
Begleitung der Projekte, die bei den Arbeitssitzungen während der
Besuche verabredet werden und
·
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der
Partnerschaftsarbeit im Rat und in der Verwaltung
Die Arbeitsgruppe soll aus vier Ratsmitgliedern bestehen, die Betreuung der Arbeitsgruppe
soll durch die Verwaltung erfolgen.
Die Bildung von
Unterausschüssen, Arbeitsgruppen, Beiräten, Kommissionen und ähnlichen
Einrichtungen, für die die Vertretung, gestützt auf § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
und seine Geschäftsordnungsautonomie (§ 69 NKomVG), zuständig ist, ist
zulässig. Dienen sie vorrangig der
Unterstützung der Ausschüsse bei deren Vorbereitungstätigkeit, gelten für ihre
Bildung und ihr Verfahren die Vorschriften für die Ausschüsse entsprechend.
Die Vergabe der Sitze bemisst sich nach § 71 Abs. 2 ff.
NKomVG. Da sich für die Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen im Rat ein sog. Vorausmandat nach
§ 71 Abs. 3 NKomVG ergibt, entfallen auf sie 3 Sitze, auf die Gruppe CDU
/ FDP / Bündnis 21/RRP 1 Sitz.
Die Gruppe Linke und
Piraten im Rat hat gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG die Möglichkeit, ein zusätzliches
Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden.
Prinz
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesellschaft, Sport und Soziales richtet zur Beratung
des Ausschusses eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der Begleitung und
Verbesserung der Partnerschaftsarbeit auseinandersetzen möchte. Die
Arbeitsgruppe besteht aus vier Ratsmitgliedern, die Betreuung der Arbeitsgruppe erfolgt
durch die Verwaltung.
Von der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen werden benannt:
1.
N.N.
2.
N.N.
3.
N.N.
Von der Gruppe CDU / FDP / Bündnis 21/RRP wird benannt:
1. N.N.
Als zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG wird von der Gruppe Linke und
Piraten im Rat benannt:
1.N.N.