Betreff
Verpflichtung eines Ortsratsmitgliedes
Vorlage
2014/052
Art
Mitteilung

Herr Jens Grundmann hat erklärt, dass er sein Mandat im Ortsrat Laatzen mit sofortiger Wirkung niederlegt. Gemäß § 44 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes hat der Gemeindewahlleiter festgestellt, dass der frei gewordene Sitz auf Herrn Frank Wöbbecke, Witwenstraße 6, 30880 Laatzen, übergeht. Herr Wöbbecke ist über den Sitzübergang unterrichtet und hat das Mandat angenommen.

 

Herr Wöbbecke ist vom Ortsbürgermeister gemäß § 60 in Verbindung mit § 91 (5) des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu er­füllen, die Gesetze zu beachten und gleichzeitig auf die ihm nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen (§ 43 NKomVG).

 

 

 

Feststellungsvermerk für die Niederschrift:

 

Herr Wöbbecke ist neues Mitglied im Ortsrat der Ortschaft Laatzen. Die Verpflichtung nach § 60 NKomVG in Verbindung mit § 91 Absatz 5 NKomVG sowie die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG in Verbindung mit § 91 Absatz 4 NKomVG sind erfolgt.

 

 

 

 

 

Prinz