Betreff
Verpflichtung eines Ortsratsmitgliedes
Vorlage
2014/052
Art
Mitteilung
Herr
Wöbbecke ist vom Ortsbürgermeister gemäß § 60 in Verbindung mit § 91 (5) des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu verpflichten, seine
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen, die Gesetze
zu beachten und gleichzeitig auf die ihm nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden
Pflichten hinzuweisen (§ 43 NKomVG).
Feststellungsvermerk
für die Niederschrift:
Herr
Wöbbecke ist neues Mitglied im Ortsrat der Ortschaft Laatzen. Die Verpflichtung
nach § 60 NKomVG in Verbindung mit § 91 Absatz 5 NKomVG sowie die Pflichtenbelehrung
nach § 43 NKomVG in Verbindung mit § 91 Absatz 4 NKomVG sind erfolgt.
Prinz