Betreff
Parken auf der Oesselser Straße
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2014/019/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Verkehrssituation wurde bereits im Rahmen einer Verkehrsschau der Polizei, der Region Hannover und einem Sachverständigen des ADAC vorgestellt. Anlass war die Häufung von Verkehrsunfällen auf der Oesselser Straße zwischen der Einmündung Osterstr./Thorstr. und der Haus Nr. 10 in Fahrtrichtung Osten (B 6). Im Jahr 2012 wurden hier 5 Verkehrsunfälle registriert, die alle mit dem ruhenden Verkehr zusammenhingen. (Zahlen von 2013 liegen noch nicht vor).

 

Überwiegend ursächlich für die Verkehrsunfälle sowie für regelmäßig auftretende, gefährliche Verkehrssituationen, sind die am rechten Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeuge (Ein- und Ausparken, bzw. Überholen der parkenden Fahrzeuge). Diese führen mehrfach täglich zu Rückstaus, die bis zur Thorstraße bzw. der Einmündung Osterstraße reichen. Dadurch wird der Verkehrsfluss soweit beeinträchtigt, dass es zu unübersichtlichen Verkehrssituationen kommt.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Verkehrsschau sprachen sich einstimmig für ein absolutes Haltverbot aus. Das vorgeschlagene „halbhüftige“ Parken auf dem Gehweg wurde aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

-       Derzeit dürfen Radfahrende in Fahrtrichtung Osten den Gehweg mit benutzen. Durch das halbhüftige Abstellen von Fahrzeugen würde der Gehweg jedoch deutlich eingeengt werden, so dass der Radverkehr dann ausschließlich auf die Fahrbahn verlagert werden muss. Der Mindestabstand von passierenden Fahrzeugen zu auf der Fahrbahn Rad fahrenden Personen beträgt 1,50 m. Bei Gegenverkehr ist daher ein Überholen vorausfahrender Radfahrer und Radfahrerinnen unter Einhaltung dieses Sicherheitsabstandes nicht möglich. Aufgrund des deutlichen Verkehrsaufkommens sowie der Annahme, dass bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes dennoch Überholmanöver stattfinden werden, wird der Radverkehr auf der Fahrbahn besonders bei höherem Verkehrsaufkommen möglicherweise gefährdet.

 

-       Während der Verkehrsschau konnte beobachtet werden, wie durch am rechten Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge unübersichtliche Verkehrssituationen entstanden, da einige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gewagte Überholmanöver durchführten, um vor dem Gegenverkehr an den stehenden Fahrzeugen vorbei zu kommen. Diejenigen, die ordnungsgemäß vor den parkenden Fahrzeugen warteten, provozierten damit einen Rückstau, der bis zur Einmündung Osterstraße reichte. Letzteres würde auch geschehen, wenn durch langsames Ein- und Ausparken (Überfahren des Bordes) die Fahrbahn blockiert wird.

 

-       Eine Schädigung der Gehweganlagen durch die dauerhafte Nutzung durch Fahrzeuge ist zu erwarten.

 

Um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurde daher ein absolutes Haltverbot durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Die Umsetzung steht jedoch noch aus.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Dürr