- Stellungnahme der Verwaltung
Überwiegend ursächlich für die
Verkehrsunfälle sowie für regelmäßig auftretende, gefährliche
Verkehrssituationen, sind die am rechten Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeuge
(Ein- und Ausparken, bzw. Überholen der parkenden Fahrzeuge). Diese führen
mehrfach täglich zu Rückstaus, die bis zur Thorstraße bzw. der Einmündung Osterstraße
reichen. Dadurch wird der Verkehrsfluss soweit beeinträchtigt, dass es zu
unübersichtlichen Verkehrssituationen kommt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Verkehrsschau sprachen sich einstimmig für ein absolutes Haltverbot aus. Das
vorgeschlagene „halbhüftige“ Parken auf dem Gehweg wurde aus folgenden Gründen
abgelehnt:
- Derzeit dürfen Radfahrende in Fahrtrichtung
Osten den Gehweg mit benutzen. Durch das halbhüftige Abstellen von Fahrzeugen
würde der Gehweg jedoch deutlich eingeengt werden, so dass der Radverkehr dann
ausschließlich auf die Fahrbahn verlagert werden muss. Der Mindestabstand von
passierenden Fahrzeugen zu auf der Fahrbahn Rad fahrenden Personen beträgt 1,50
m. Bei Gegenverkehr ist daher ein Überholen vorausfahrender Radfahrer und
Radfahrerinnen unter Einhaltung dieses Sicherheitsabstandes nicht möglich.
Aufgrund des deutlichen Verkehrsaufkommens sowie der Annahme, dass bei
Nichteinhaltung des Mindestabstandes dennoch Überholmanöver stattfinden werden,
wird der Radverkehr auf der Fahrbahn besonders bei höherem Verkehrsaufkommen möglicherweise
gefährdet.
- Während der Verkehrsschau konnte beobachtet
werden, wie durch am rechten Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge unübersichtliche
Verkehrssituationen entstanden, da einige Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer gewagte Überholmanöver durchführten, um vor dem Gegenverkehr
an den stehenden Fahrzeugen vorbei zu kommen. Diejenigen, die ordnungsgemäß vor
den parkenden Fahrzeugen warteten, provozierten damit einen Rückstau, der bis
zur Einmündung Osterstraße reichte. Letzteres würde auch geschehen, wenn durch
langsames Ein- und Ausparken (Überfahren des Bordes) die Fahrbahn blockiert
wird.
- Eine Schädigung der Gehweganlagen durch die
dauerhafte Nutzung durch Fahrzeuge ist zu erwarten.
Um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten
und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurde daher ein absolutes
Haltverbot durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Die Umsetzung steht
jedoch noch aus.
Im Auftrag
Dürr