Der seit langem
geforderte Hochbahnsteig für die Straßenbahnhaltestelle „Laatzen-Wendeschleife“
soll 2014/2015 realisiert werden. Bauherr ist die Infrastrukturgesellschaft Region
Hannover GmbH (Infra). Die Kosten für die Maßnahme trägt zu 100 % der Bauherr.
Bei den
Planungsgesprächen hat sich herausgestellt, dass ein städtischer Regenwasserkanal
DN 600 unter den geplanten Betriebsanlagen liegt und deshalb auf einer Länge
von ca. 200 m im Rahmen der anfallenden
Arbeiten umgelegt werden muss. Die Kosten für die Umlegung sind von der Infra
auf ca. 316.000,-- € geschätzt worden. Da der Bau des Hochbahnsteiges nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert wird, muss nach den
Richtlinien Werteausgleich der Rahmenrichtlinien zum GVFG ein Werteausgleich
für neugeschaffene Leitungen berücksichtigt werden, der von der Stadt, als
Eigentümer der betroffenen Leitungen, zu tragen ist. Der Wertausgleich
berücksichtigt den Umstand, dass ein neuer Kanal über den gesamten
Abschreibungszeitraum einer Neuanlage abgeschrieben werden kann, während der
vorhandene Kanal nur noch über seine Restnutzungsdauer abgeschrieben werden
kann. Die Abschreibungen werden über den Gebührenhaushalt finanziert. Vom Land
Niedersachsen als Zuwendungsgeber ist eine pauschale Wertausgleichregelung
anerkannt, bei der der betroffene Eigentümer 40 % der Kosten trägt.
Der städtische
Anteil wird ca. 131.000,-- € betragen.
Mit der Infra wurde
besprochen, dass der städtische Anteil erst 2015 nach Abschluss der Arbeiten
kassenwirksam werden würde, so dass bisher keine Mittel für den Haushalt angemeldet
worden sind.
Zwischenzeitlich
ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden in dem die Stadt u.a.
auch eine Erklärung hinsichtlich der Kosten abgeben muss. Da diese Erklärung
bindend ist, ist bereits im Haushalt 2014 eine Verpflichtungsermächtigung über
131.000,-- € aufzunehmen. Für den Haushalt 2015 sind die Kosten dann als
Auszahlungsbetrag einzustellen.
Im Auftrag
Dürr