Betreff
Hochbahnsteig Laatzen-Wendeschleife - Umlegung des städtischen Regenwasserkanals - Städtischer Kostenanteil
Vorlage
2013/264/44
Art
Mitteilung

Der seit langem geforderte Hochbahnsteig für die Straßenbahnhaltestelle „Laatzen-Wendeschleife“ soll 2014/2015 realisiert werden. Bauherr ist die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (Infra). Die Kosten für die Maßnahme trägt zu 100 % der Bauherr.

 

Bei den Planungsgesprächen hat sich herausgestellt, dass ein städtischer Regenwasserkanal DN 600 unter den geplanten Betriebsanlagen liegt und deshalb auf einer Länge von ca. 200 m  im Rahmen der anfallenden Arbeiten umgelegt werden muss. Die Kosten für die Umlegung sind von der Infra auf ca. 316.000,-- € geschätzt worden. Da der Bau des Hochbahnsteiges nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert wird, muss nach den Richtlinien Werteausgleich der Rahmenrichtlinien zum GVFG ein Werteausgleich für neugeschaffene Leitungen berücksichtigt werden, der von der Stadt, als Eigentümer der betroffenen Leitungen, zu tragen ist. Der Wertausgleich berücksichtigt den Umstand, dass ein neuer Kanal über den gesamten Abschreibungszeitraum einer Neuanlage abgeschrieben werden kann, während der vorhandene Kanal nur noch über seine Restnutzungsdauer abgeschrieben werden kann. Die Abschreibungen werden über den Gebührenhaushalt finanziert. Vom Land Niedersachsen als Zuwendungsgeber ist eine pauschale Wertausgleichregelung anerkannt, bei der der betroffene Eigentümer 40 % der Kosten trägt.

 

Der städtische Anteil wird ca. 131.000,-- € betragen.  

 

Mit der Infra wurde besprochen, dass der städtische Anteil erst 2015 nach Abschluss der Arbeiten kassenwirksam werden würde, so dass bisher keine Mittel für den Haushalt angemeldet worden sind.

 

Zwischenzeitlich ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden in dem die Stadt u.a. auch eine Erklärung hinsichtlich der Kosten abgeben muss. Da diese Erklärung bindend ist, ist bereits im Haushalt 2014 eine Verpflichtungsermächtigung über 131.000,-- € aufzunehmen. Für den Haushalt 2015 sind die Kosten dann als Auszahlungsbetrag einzustellen.

 

Im Auftrag

 

 

Dürr