Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
- Anteilsverkauf der aqualaatzium Freizeit GmbH -
- Antrag der Gruppe CDU / FDP / Bündnis 21-RRP -
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2013/264/24
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Grundsätzlich ist die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen möglich, allerdings nur nach Anzeige (bei Erhalt einer kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde (bei Verlust der Mehrheitsbeteiligung, § 152 NKomVG). Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen muss dabei im wichtigen Interesse der Kommune liegen, da die Stadt ihren Einfluss auf die Gesellschaft mindert.

 

Die Zuschüsse, die an die aquaLaatzium Freizeit-GmbH in den vergangenen Jahren geleistet worden sind, waren überwiegend für die Investitionen in den Erweiterungsbau des aquaLaatzium bestimmt. D.h., dass der Gesellschaft daraus auch Anlagevermögen erwachsen ist, das letztlich im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses als Vermögen der Stadt abgebildet wird.

 

Mit dem Erweiterungsbau konnte das Angebot für Schul- und Vereinsschwimmen deutlich erweitert werden. Das neue Sportbecken wird von den örtlichen Vereinen und Einrichtungen sehr gut angenommen. Selbst wenn das Bad am Standort bleibt, würde die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an einen Dritten dieses Angebot in Frage stellen können. Die Stadt Laatzen würde letztlich ihre Möglichkeiten, Einfluss auf die Bereitstellung von Schwimmflächen für Schulen, Kindertagesstätten und Vereine nehmen zu können, verringern und wäre darüber hinaus dem Betreiber hinsichtlich der damit verbundenen Kostenentwicklung künftig ausgeliefert. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein Investor vorrangig eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt und diese im Widerspruch zu den Zielen der Stadt stehen können.

 

Wurde in 2011 noch ein Defizit in Höhe von 608.000 € erwirtschaftet, konnte mit dem Jahresabschluss 2012 das Defizit bereits auf rd. 262.000 € reduziert werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft zeigt eine positive Tendenz, auch wenn die weitere wirtschaftliche Entwicklung derzeit angespannt ist und im Wesentlichen von der Umsatzentwicklung abhängt.

 

Ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen der aquaLaatzium Freizeit-GmbH würde auch den Verkauf der Gesellschaftsanteile an der Netzgesellschaft Laatzen GmbH & Co.KG sowie der Netzverwaltungsgesellschaft Laatzen mbH miteinschließen, da die aquaLaatzium Freizeit-GmbH 51 % der Gesellschaftsanteile führt.

 

Unabhängig von der Frage, ob es einen Investor gibt, der bereit wäre, sich zu einem angemessen Kaufpreis ohne Jahresergebnisgarantien durch die Stadt Laatzen mit bis zu 49 % an der aquaLaatzium Freizeit-GmbH zu beteiligen, bleibt festzuhalten, dass eine Entlastung des städtischen Haushaltes fraglich ist.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Arne Schneider

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der mit der Drucks.-Nr. 2013/264/23 gestellte Antrag der Gruppe CDU, FDP und Bündnis 21-RRP im Rat der Stadt Laatzen zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 - Anteilsverkauf der aqualaatzium Freizeit GmbH - wird abgelehnt.