- Anteilsverkauf der aqualaatzium Freizeit GmbH -
- Antrag der Gruppe CDU / FDP / Bündnis 21-RRP -
- Stellungnahme der Verwaltung
Sachverhalt:
Grundsätzlich ist
die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen möglich, allerdings nur nach Anzeige
(bei Erhalt einer kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde (bei Verlust der Mehrheitsbeteiligung, § 152 NKomVG).
Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen muss dabei im wichtigen Interesse der
Kommune liegen, da die Stadt ihren Einfluss auf die Gesellschaft mindert.
Die Zuschüsse, die an die aquaLaatzium Freizeit-GmbH in den vergangenen
Jahren geleistet worden sind, waren überwiegend für die Investitionen in den
Erweiterungsbau des aquaLaatzium bestimmt. D.h., dass der Gesellschaft daraus
auch Anlagevermögen erwachsen ist, das letztlich im Rahmen des konsolidierten
Jahresabschlusses als Vermögen der Stadt abgebildet wird.
Mit dem Erweiterungsbau konnte das Angebot für Schul- und Vereinsschwimmen
deutlich erweitert werden. Das neue Sportbecken wird von den örtlichen Vereinen
und Einrichtungen sehr gut angenommen. Selbst wenn das Bad am Standort bleibt,
würde die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an einen Dritten dieses Angebot
in Frage stellen können. Die Stadt Laatzen würde letztlich ihre Möglichkeiten,
Einfluss auf die Bereitstellung von Schwimmflächen für Schulen,
Kindertagesstätten und Vereine nehmen zu können, verringern und wäre darüber
hinaus dem Betreiber hinsichtlich der damit verbundenen Kostenentwicklung
künftig ausgeliefert. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein Investor
vorrangig eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt und diese im Widerspruch zu den
Zielen der Stadt stehen können.
Wurde in 2011 noch ein Defizit in Höhe von 608.000 € erwirtschaftet,
konnte mit dem Jahresabschluss 2012 das Defizit bereits auf rd. 262.000 €
reduziert werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft zeigt eine
positive Tendenz, auch wenn die weitere wirtschaftliche Entwicklung derzeit
angespannt ist und im Wesentlichen von der Umsatzentwicklung abhängt.
Ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen der aquaLaatzium Freizeit-GmbH
würde auch den Verkauf der Gesellschaftsanteile an der Netzgesellschaft Laatzen
GmbH & Co.KG sowie der Netzverwaltungsgesellschaft Laatzen mbH
miteinschließen, da die aquaLaatzium Freizeit-GmbH 51 % der
Gesellschaftsanteile führt.
Unabhängig von der Frage, ob es einen Investor gibt, der bereit wäre, sich zu einem angemessen Kaufpreis ohne Jahresergebnisgarantien durch die Stadt Laatzen mit bis zu 49 % an der aquaLaatzium Freizeit-GmbH zu beteiligen, bleibt festzuhalten, dass eine Entlastung des städtischen Haushaltes fraglich ist.
In Vertretung
Arne Schneider
Beschlussvorschlag:
Der mit der Drucks.-Nr. 2013/264/23 gestellte Antrag der Gruppe CDU, FDP und Bündnis 21-RRP im Rat der Stadt Laatzen zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 - Anteilsverkauf der aqualaatzium Freizeit GmbH - wird abgelehnt.