-Erneuter Beschluss deer 75. Änderung des Flächennutzungsplanes-
Sachverhalt:
Im Rahmen der beantragten Genehmigung für die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde seitens der Region Hannover auf ein neueres Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hingewiesen. Darin wurden die Anforderungen an den Inhalt der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) gem. § 3 (2) BauGB neu definiert.
Das Gericht stellte klar, dass in der Bekanntmachung auf die untersuchten Umweltbelange bereits umfangreicher als bisher hingewiesen werden muss. Da dieses Urteil auch rückwirkend grundsätzliche Bedeutung hat sind alle Bekanntmachungen, die dies nicht beinhalteten, fehlerhaft. Dies gilt daher auch für die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und den parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Bauhaus“. Zur Rechtssicherheit beider Pläne war also eine erneute öffentliche Auslegung (mit entsprechend geändertem Bekanntmachungstext) erforderlich.
Diese wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Da dabei keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden bleibt der Plan unverändert. Aus formellen Gründen (Fortsetzung des Verfahrens) ist es erforderlich, den Beschluss über die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut zu fassen bzw. zu bestätigen.
Im Auftrag
Dürr
Beschlussvorschlag:
Die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß der Ursprungs-Drucksache Nr. 2013/169 erneut in unveränderter Form beschlossen.