Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 19.09.2013 hat sich der Ausschuss für Gesellschaft, Sport und Soziales mit der Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Laatzen eingehend befasst und einstimmig eine Beschlussempfehlung für die Satzung in der Fassung der Drucks.-Nr. 2012/315/3 mit nachfolgenden Ergänzungen ausgesprochen:
a)
Zu § 12, Trennungsprinzip
Satz 1 erhält folgende Fassung: „Unterliegen nur Teile des angeforderten Dokuments den Schutzbestimmungen des § 6 Abs. 1 und der §§ 8 bis 10…..“
b)
Zu § 14, Kosten
Es wird ein Satz 4 mit nachfolgendem Inhalt hinzugefügt: „Kosten für den erhöhten Aufwand für die Bereitstellung der Informationen in barrierefreier Form dürfen nicht erhoben werden.“
Die Änderungen sind in der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Fassung der Informationsfreiheitssatzung eingearbeitet.
In Vertretung
Arne Schneider
Anlage
Anlage - Informationsfreiheitssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Laatzen gibt sich die anliegende Informationsfreiheitssatzung
(Anlage 1).