- Unterstützung für Kinder aus finanzschwachen Familien -
Sachverhalt:
Mit dem Ratsbeschluss zur Einführung der Essenpreisreduzierung ab 05.11.07 (D.-Nr. 097/2007/2 NEU) wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechende Mittel in den Haushalten 2008 ff vorzusehen. Ferner sollte der zu erwartende Umfang und die damit verbundene Kostengrößenordnung für eine Geschwisterermäßigung ermittelt werden. Nach Auswertung aktuell verfügbarer Daten ergibt sich nunmehr folgendes Bild:
Förderberechtigt: Kinder aus Familien, die leistungsberechtigt sind nach a) SGB II – Grundsicherung für Arbeit Suchende b) SGB VIII – Schüler/innen, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) c) SGB XII – Sozialhilfe d) Asylbewerberleistungsgesetz e) Wohngeldgesetz Geschwisterkinder (ab 2. Kind; ohne Wohngeld, da oben bereits enthalten) * Wegen unterschiedlicher
Preise beträgt die 20%ige Ermäßigung je nach Schule 0,49 €, 0,56 €, 0,62 €. Unter
Berücksichtigung der Schülerzahlen ergibt sich ein Mittelwert von ca. 0,60 €. |
) ) ) ) ) 456 ) ) ) ) 118 574 x 1,50 € x 5 Tage x 40 Wochen = 172.200 € p. a. 659 x ca. 0,60 €* x 5 Tage x 40 Wochen
= 79.600 € p. a. Gesamtsumme: 251.800
€ p. a. |
Das eigentlich beabsichtigte Ziel ist die Hilfe für Bedürftige. Es sollte daher erwogen werden, die Hilfe über die Schulspeisung hinaus auszudehnen und es zu ermöglichen, im Bedarfsfalle auch die Anschaffung von z. B. Unterrichtsmaterial, Füller u. a. zu finanzieren. Hierzu prüft die Verwaltung derzeit geeignete Organisationsformen. Es ist beabsichtigt, im kommenden Jahr einen entsprechenden Vorschlag zur Beratung vorzulegen.
Im Auftrage:
Schneider