Betreff
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laatzen
Vorlage
2012/287/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Zum neuen § 9a:

Vor dem Hintergrund der breit geführten Diskussion um die Weiterleitung von Post an die Mitglieder von Rat und Ortsräten durch die Stadtverwaltung Laatzen besteht zwar kein Zweifel an der rechtlich korrekten Bewertung der Stadtverwaltung Laatzen, keine Post an Gremienmitglieder weiterleiten zu müssen, gleichwohl wird die anliegende 1. Änderung der Hauptsatzung vorgeschlagen.

 

Zur Änderung des § 11 Abs. 1:

Mit Urteil vom 04.05.2012 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg (1 MN 218/11) entschieden, dass eine Regelung in der Hauptsatzung einer Gemeinde, wonach Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen nur noch im Internet erfolgen, nicht mit höherrangigen Recht - insbesondere dem Baurecht – zu vereinbaren ist. Diese Regelung in der Hauptsatzung muss daher als unwirksam angesehen werden. Zudem meldet das OVG in der Entscheidung auch für sonstige ortsübliche Bekanntmachungen Zweifel an, ob diese ausschließlich über das Internet erfolgen dürfen.

 

Angesichts dieser Rechtsprechung empfiehlt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) für ortsübliche Bekanntmachungen nicht allein auf das Internet, sondern parallel auch auf weitere Veröffentlichungsformen (etwa amtliches Verkündungsblatt oder örtliche Tageszeitungen) abzustellen. Die kommunale Praxis „vor Ort“ sollte nach Auffassung des DStGB vorsorglich überprüft und – soweit erforderliche – eine Anpassung der Hauptsatzung erwogen werden. Für Laatzen als ortsüblich hat sich in den vergangenen Jahren eine Veröffentlichung im Internet mit einer Hinweisbekanntmachung in den „Leine-Nachrichten“ etabliert. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen bereits die Vorteile des Internets, den anderen steht weiterhin der amtliche Aushang als Informationsquelle zur Verfügung.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich aus Gründen der Rechtssicherheit, die bisherige Regelung in § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung lediglich wie vorgeschlagen zu ändern.

 

 

 

 

 

Prinz

 

 

Anlage

 

Anlage  - 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laatzen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laatzen (Anlage) wird beschlossen.