Sachverhalt:
Zum neuen § 9a:
Vor dem Hintergrund der breit geführten Diskussion um die Weiterleitung von Post an die Mitglieder von Rat und Ortsräten durch die Stadtverwaltung Laatzen besteht zwar kein Zweifel an der rechtlich korrekten Bewertung der Stadtverwaltung Laatzen, keine Post an Gremienmitglieder weiterleiten zu müssen, gleichwohl wird die anliegende 1. Änderung der Hauptsatzung vorgeschlagen.
Zur Änderung des § 11 Abs. 1:
Mit Urteil vom
04.05.2012 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg (1 MN 218/11)
entschieden, dass eine Regelung in der Hauptsatzung einer Gemeinde, wonach
Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen nur noch im Internet erfolgen,
nicht mit höherrangigen Recht - insbesondere dem Baurecht – zu vereinbaren ist.
Diese Regelung in der Hauptsatzung muss daher als unwirksam angesehen werden.
Zudem
meldet das OVG in der Entscheidung auch für sonstige ortsübliche
Bekanntmachungen Zweifel an, ob diese ausschließlich über das Internet erfolgen
dürfen.
Angesichts dieser
Rechtsprechung empfiehlt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) für
ortsübliche Bekanntmachungen nicht allein auf das Internet, sondern parallel
auch auf weitere Veröffentlichungsformen (etwa amtliches Verkündungsblatt oder
örtliche Tageszeitungen) abzustellen. Die kommunale Praxis „vor Ort“ sollte
nach Auffassung des DStGB vorsorglich überprüft und – soweit erforderliche –
eine Anpassung der Hauptsatzung erwogen werden. Für Laatzen als ortsüblich hat
sich in den vergangenen Jahren eine Veröffentlichung im Internet mit einer
Hinweisbekanntmachung in den „Leine-Nachrichten“ etabliert. Viele Bürgerinnen
und Bürger nutzen bereits die Vorteile des Internets, den anderen steht
weiterhin der amtliche Aushang als Informationsquelle zur Verfügung.
Vor diesem
Hintergrund empfiehlt es sich aus Gründen der Rechtssicherheit, die bisherige
Regelung in § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung lediglich wie vorgeschlagen zu ändern.
Prinz
Anlage - 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laatzen
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laatzen (Anlage) wird beschlossen.