Sachverhalt:
Die Stadt Laatzen
erhebt derzeit die Hundesteuer nach der vom Rat am 18.10.2001 beschlossenen
Hundesteuersatzung in der am 16.12.2004 beschlossenen Fassung der ersten
Änderungssatzung.
Mit Erlass des Gesetzes zur Neufassung des
Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 26.05.2011 (Nds. GVBl. Nr.
11/2011 S. 130; ber. S. 184) wurden neue rechtliche Vorgaben im
Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) verankert, welche
auch Auswirkungen auf die Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen haben, so dass
letztere an die weitreichenderen Regelungen anzupassen ist. Hierzu bedarf es im
Wesentlichen der textlichen Änderung und inhaltlichen Ergänzung der bereits bestehenden
Vorschriften sowie der Neuaufnahme eines Paragraphen zur Datenverarbeitung.
Die Steuerbefreiung für Diensthunde nach ihrem
Dienstende (§ 5 Absatz 1 Nr. 3) wird ersatzlos gestrichen, um der Gefahr des
Missbrauchs vorzubeugen. Sofern in Einzelfällen die Erhebung der Hundesteuer zu
unbilligen Härten führt, kann diese nach § 11 Absatz 1 Nr. 4 b NKAG i. V. m. §
163 Abgabenordnung (AO) abweichend festgesetzt werden. In § 10 Abs. 2 wird die
bisherige Geldbuße i. H. v. 20.000,00 DM in Euro ausgewiesen. Als neuer Betrag
werden 10.000,00 € aufgeführt.
Aufgrund der
Entwicklung der Steuersätze innerhalb der Region Hannover sollten in diesem
Zuge auch die Hundesteuersätze angepasst werden.
|
Erster Hund |
Zweiter Hund |
Jeder weitere Hund |
Durchschnittlicher Steuersatz Region Hannover |
82,80 € |
124,35 € |
143,03 € |
Aktueller Steuersatz |
84,00 € |
96,00 € |
102,00 € |
Differenz |
1,20 € |
-28,35 € |
-41,03 € |
Steuersatz Stadt |
132,00 € |
240,00 € |
240,00 € |
Die Steuersätze der
Stadt Laatzen für die zweiten und weiteren Hunde liegen mittlerweile deutlich
unter dem durchschnittlichen Steuersatz in der Region Hannover und um über 100
% unter denen der Stadt Hannover. Die Hundesteuer sollte ab dem 01.01.2014
jährlich wie folgt zu erheben sein:
Für den ersten Hund: 96,00
€
Für jeden weiteren Hund: 144,00 €
Die Hundesteuer erfasst als örtliche Aufwandsteuer den
Aufwand, der eine über die Befriedigung der allgemeinen Lebensbedürfnisse
hinausgehende Verwendung von Einkommen oder Vermögen darstellt. Zudem wird mit
der Erhebung der Hundesteuer als ordnungspolitisches Instrument eine Eindämmung
der Hundehaltung angestrebt. Dies dient dem Schutz der Einwohnerinnen und
Einwohner u. a. vor der möglichen Zunahme von Beißattacken durch Hunde aufgrund
ihrer steigenden Anzahl im Stadtgebiet. Beide Ziele werden insbesondere in der
Anhebung der Steuersätze für den ersten Hund, aber insbesondere für jeden
weiteren Hund erreicht.
Nach dem derzeitigen Hundebestand (1.744 Hunde) ist
durch die Anpassung der Hundesteuersätze aus zulässigen ordnungs- und
sozialpolitischen Lenkungseffekten in 2014 eine Mehreinnahme von ca. 27.000,00
€ zu erwarten. Dabei berücksichtigt sind bereits die Mehrkosten für den
zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
In Vertretung
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage 1 zur Drucksachen-Nr. 204/2013
vorgelegte Entwurf der zweiten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom
18.10.2001 der Stadt Laatzen wird als Satzung beschlossen.
Der Satzungsentwurf gilt als Bestandteil der Niederschrift.
Anlagen:
Anlage_1 Entwurf der zweiten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen vom 18.10.2001
Anlage_2 Synopse zur Gegenüberstellung der bisherigen Regelungen und der ab 01.01.2014