Betreff
Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen vom 18.10.2001
Vorlage
2013/204
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Stadt Laatzen erhebt derzeit die Hundesteuer nach der vom Rat am 18.10.2001 beschlossenen Hundesteuersatzung in der am 16.12.2004 beschlossenen Fassung der ersten Änderungssatzung.

 

Mit Erlass des Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 26.05.2011 (Nds. GVBl. Nr. 11/2011 S. 130; ber. S. 184) wurden neue rechtliche Vorgaben im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) verankert, welche auch Auswirkungen auf die Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen haben, so dass letztere an die weitreichenderen Regelungen anzupassen ist. Hierzu bedarf es im Wesentlichen der textlichen Änderung und inhaltlichen Ergänzung der bereits bestehenden Vorschriften sowie der Neuaufnahme eines Paragraphen zur Datenverarbeitung.

 

Die Steuerbefreiung für Diensthunde nach ihrem Dienstende (§ 5 Absatz 1 Nr. 3) wird ersatzlos gestrichen, um der Gefahr des Missbrauchs vorzubeugen. Sofern in Einzelfällen die Erhebung der Hundesteuer zu unbilligen Härten führt, kann diese nach § 11 Absatz 1 Nr. 4 b NKAG i. V. m. § 163 Abgabenordnung (AO) abweichend festgesetzt werden. In § 10 Abs. 2 wird die bisherige Geldbuße i. H. v. 20.000,00 DM in Euro ausgewiesen. Als neuer Betrag werden 10.000,00 € aufgeführt.

 

Aufgrund der Entwicklung der Steuersätze innerhalb der Region Hannover sollten in diesem Zuge auch die Hundesteuersätze angepasst werden.

 

 

Erster Hund

Zweiter Hund

Jeder weitere Hund

Durchschnittlicher Steuersatz

Region Hannover

82,80 €

124,35 €

143,03 €

Aktueller Steuersatz
Stadt Laatzen

84,00 €

96,00 €

102,00 €

Differenz

1,20 €

-28,35 €

-41,03 €

Steuersatz Stadt
Hannover

132,00 €

240,00 €

240,00 €

 

Die Steuersätze der Stadt Laatzen für die zweiten und weiteren Hunde liegen mittlerweile deutlich unter dem durchschnittlichen Steuersatz in der Region Hannover und um über 100 % unter denen der Stadt Hannover. Die Hundesteuer sollte ab dem 01.01.2014 jährlich wie folgt zu erheben sein:

 

Für den ersten Hund:                       96,00 €

Für jeden weiteren Hund:              144,00 €

 

Die Hundesteuer erfasst als örtliche Aufwandsteuer den Aufwand, der eine über die Befriedigung der allgemeinen Lebensbedürfnisse hinausgehende Verwendung von Einkommen oder Vermögen darstellt. Zudem wird mit der Erhebung der Hundesteuer als ordnungspolitisches Instrument eine Eindämmung der Hundehaltung angestrebt. Dies dient dem Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner u. a. vor der möglichen Zunahme von Beißattacken durch Hunde aufgrund ihrer steigenden Anzahl im Stadtgebiet. Beide Ziele werden insbesondere in der Anhebung der Steuersätze für den ersten Hund, aber insbesondere für jeden weiteren Hund erreicht.

 

Nach dem derzeitigen Hundebestand (1.744 Hunde) ist durch die Anpassung der Hundesteuersätze aus zulässigen ordnungs- und sozialpolitischen Lenkungseffekten in 2014 eine Mehreinnahme von ca. 27.000,00 € zu erwarten. Dabei berücksichtigt sind bereits die Mehrkosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage 1 zur Drucksachen-Nr. 204/2013 vorgelegte Entwurf der zweiten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 18.10.2001 der Stadt Laatzen wird als Satzung beschlossen.

 

Der Satzungsentwurf gilt als Bestandteil der Niederschrift.

Anlagen:

 

Anlage_1 Entwurf der zweiten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen vom 18.10.2001

 

Anlage_2 Synopse zur Gegenüberstellung der bisherigen Regelungen und der ab 01.01.2014