Kostenentwicklung und Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 Abs.1 NKomVG
Sachverhalt:
Mit Beschluss zur
Drucksache Nr. 2011/135 wurde die Verwaltung beauftragt, die ehemalige
Straßenmeisterei des Landes Niedersachsen in der Karlsruher Straße als städtischen
Baubetriebshof (BBH) herzurichten. Im Haushaltsplan 2011 wurden für den Neubau
BBH 1.250.000 € bereitgestellt, im Haushaltsplan 2012 weitere
190.000 € für
Ersteinrichtung, Befestigung von Stellplätzen und Umbau der Bestandsgebäude. Im Jahr 2012 wurden 32.355,90 € u. a. für
Planung, Voruntersuchungen und statische Berechnungen ausgegeben. Da
witterungsbedingt mit dem Neu- und Umbau erst im Jahr 2013 begonnen werden
konnte (s. Dr.-Nr. 2012/134), wurde ein Haushaltsrest i.H. von 1.407.644,10 € in das Jahr 2013
übertragen.
Die
General-Unternehmer-Ausschreibung schloss mit 1.302.836 € ab, dazu kamen bis
jetzt 10 Nachtragsangebote in Höhe von insgesamt 24.267 €.
Im Verlauf der
Bauarbeiten haben unvorhersehbare Umstände Mehrkosten ausgelöst; die gewünschte
Neuaufstellung des Betriebshofes löst ebenfalls Kosten aus.
Baunebenkosten für
Vermessung, Bauwesenversicherung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination
(SiGeKO), Probennahmen, Baugrunduntersuchungen, Gebühren etc. sind bis jetzt in
Höhe von ca. 70.000 € angefallen. Für weitere Maßnahmen wie Entsorgung
kontaminierter Böden und Asphalte sowie Abdichtung der Gebäude gegen drückendes
Wasser ist mit weiteren Kosten in Höhe von
30.000 € zu
rechnen.
Für die
Inneneinrichtung des neuen Verwaltungs- und Sozialgebäudes (Möblierung Büro-/
Besprechungs-/ Aufenthalts- und Lagerräume, Schließanlage) werden
61.417 € benötigt.
Für Umbauten und
Einrichtung der Bestandsgebäude (ehemaliges Verwaltungsgebäude, Werkstätten,
Kfz-Hallen) sowie die Einrichtung des neuen Tischlereigebäudes und des offenen
Kfz-Unterstandes ist ein Bedarf von 147.076 € ermittelt worden.
Für die Herstellung
der nachzuweisenden Kfz-Stellplätze sind 95.000 € berechnet worden.
Im Zuge des Umzuges
soll die veraltete und inzwischen unzuverlässige analoge Betriebsfunkanlage
,,Till“ durch eine zeitgemäße Digitalfunkanlage ersetzt werden. Dafür sind
31.400 € erforderlich. Diese Maßnahme steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang
mit dem Neubau, ist aber in seinem Rahmen zweckmäßig.
Zusammenfassend
dargestellt ergibt sich folgender Finanzbedarf:
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Betrag
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General-Unternehmer Ausschreibung |
1.302.836 € |
General-Unternehmer Nachträge |
24.267 € |
Nebenkosten bisher |
70.000 € |
Nebenkosten absehbar |
30.000 € |
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Einrichtung Verwaltungsgebäude |
61.417 € |
Umbau/Einrichtung Bestandsgebäude |
147.076 € |
Kfz-Einstellplätze |
95.000 € |
Betriebsfunkanlage ,,Till“ |
31.400 € |
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Gesamtbedarf: |
1.761.996
€ |
Zur
Verfügung stehen: |
1.440.000
€ |
Mehrbedarf: |
321.996
€ |
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Um die planmäßige
Fertigstellung der neuen Gebäude sowie einen schnellstmöglichen Umbau mit
Einrichtung der Bestandsgebäude nicht zu gefährden, werden die erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von 322.000 € noch in diesem Jahr benötigt.
Haushaltsmittel stehen in Höhe von 290.000 € im Teilhaushalt 81 Investitions–Nr. 81-560008 A, Erwerb von sonstigen Grundstücken als Deckungsmittel zur Verfügung. Der Restbetrag in Höhe von 32.000 € wird aus nicht mehr benötigten Haushaltsresten schlussgerechneter Maßnahmen im Teilhaushalt 66 Budget Gebührenhaushalt Schmutzwasser - Investitionsnummer 66-480005ASW - Kanalerneuerung Rethen gedeckt.
Im Auftrag
Dürr
Anlage
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherstellung
des Baufortschritts und des zeitnahen Bezugs der Räumlichkeiten in der
Karlsruher Straße 103 werden überplanmäßig im Teilhaushalt 79 (Investitions-
Nr. 79-550001A) Mittel in Höhe von 322.000 € zur Verfügung gestellt. Die
Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen
- im Teilhaushalt 81 Investition –Nr.
81-560008A Erwerb von sonstigen
Grundstücken in Höhe von 290.000 € sowie
- im Teilhaushalt 66 / Budget Gebührenhaushalt Schmutzwasser,
Investitionsnummer 66-480005A SW - Kanalerneuerung Rethen
In Höhe von
32.000 €