Betreff
Verteilen von "Hunde-Kot-Tüten" an Hundebesitzer
- Antrag von Ratsherrn Heiko Schönemann, Die Piraten -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2013/151/3
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Es wurden bisher im Stadtgebiet mehrere Tütenspender aufgestellt, die meist aus Drittmitteln finanziert wurden (Park Alt-Laatzen – Jugendparlament, Rethen – Elternbeirat + Anwohnerinnen und Anwohner, Grünanlage zwischen Robert-Koch-Str. und Wülferoder Str. – Stadtteilbüro). Die meisten Tütenspender sind in der Zwischenzeit wieder entfernt bzw. nicht mehr befüllt, da sie kaum bzw. nicht benutzt wurden. Zum Teil wurden die Tüten auch anderweitig verwendet und in die Grünanlagen geworfen.

 

Das Verteilen von je 365/ 500/ 1.000 Hundekottüten pro Hund (ca. 1.700 Hunde im Stadtgebiet) würde jährlich reine Anschaffungskosten in Höhe von ca. 7.800/ 10.000/ 20.000 € verursachen.

 

Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Steuern, die den Gemeinden zur Einnahmebeschaffung dienen (§§ 3 NKAG, 83 NGO) und gehört damit zu den allgemeinen nicht zweckgebundenen Deckungsmitteln. Außerdem dient die Hundesteuer auch als ordnungspolitisches Instrument. Die Besteuerung soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde – namentlich in dichtbesiedelten Gebieten – aus hygienischen und gefahrabwehrenden Gründen zu begrenzen. Diese Begründung ist als verfassungsgemäß anerkannt.

 

Bisher wird im Bürgerbüro bei der Anmeldung jedes neuen Hundes ein Hundekottütenspender (Knochen mit Laatzen-Logo, der per Karabiner an der Hundeleine befestigt werden kann) mit 10 Tüten ausgehändigt. Dort können (solange der Vorrat reicht) auch andere interessierte Hundebesitzerinnen und –besitzer einen Tütenspender erhalten. Auch die Außendienstmitarbeiterinnen des Teams Sicherheit und Ordnung händigen diese bei Bedarf vor Ort aus. Nachfüllrollen für die Tütenspender sind z.B. im Internet für ca. 2 € für 80 Tüten zu beschaffen.

 

Auch Kontrollen werden bisher stichprobenartig durchgeführt. Leider ist eine Verfolgung nur möglich, wenn die Hundehalterinnen und -halter bekannt sind, was oft nicht der Fall ist. Einige Hundehalterinnern und -halter sind bereits angeschrieben worden und auf die Rechtslage hingewiesen worden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde noch nicht durchgeführt.

 

Die Verteilung von weiteren Hundekottüten bzw. die Aufstellung von Tütenspendern durch die Verwaltung ist nicht beabsichtigt. Die Verwaltung wird nochmals darauf hinweisen, dass im Bürgerbüro Tütenspender erhältlich sind.

 

Im Auftrag

 

 

Dürr