Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.09.2007 habe ich Ihnen in Ergänzung der Dr.-Nr. 120/2007 eine Prioritätenliste von Maßnahmen zur Umsetzung des Gewässerentwicklungsplans Bruchriede (GEPL) überreicht.
Neben den
ökologischen Gesichtspunkten einer Renaturierung des Gewässerraumes ist der
Hochwasserschutz für die Stadt Laatzen ein zentrales Ziel der
Umsetzung. Die Stadt Sehnde ist von den Hochwassern nur
unmaßgeblich beeinträchtigt.
Die Maßnahmen wirksamen Hochwasserschutzes waren nach ihrer Effizienz in Hinsicht auf die Kosten pro zurückgehaltenem Liter/Sekunde bewertet worden.
In den berücksichtigten Kosten waren noch keine Anteile für den erforderlichen Grunderwerb enthalten. In die Berechnung wurden nunmehr noch die voraussichtlich zu zahlenden Grunderwerbsanteile mit aufgenommen und die Maßnahmenübersicht dementsprechend überarbeitet.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
für die Umsetzung der viel diskutierten Maßnahme an der Meskenwiese ebenfalls
ein nicht unerheblicher Grunderwerb erforderlich wäre. Die Stadt Laatzen
verfügt z. Z. nur über einen Teilbereich der benötigten Fläche.
In der Anlage überreiche ich Ihnen die eine überarbeitete
Prioritätenliste. Die Reihenfolge wurde unter Berücksichtigung der neuen
Kostendarstellung leicht verändert.
Danach erzielen Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Sehnde die höchste Effizienz („Regenrückhaltebecken Müllinger Graben“ und „Regenrückhaltebecken Müllinger-Wirringer-Grenzgraben“ - Maßnahmen 1 und 2)
Für 2008 und 2009 wurden die Maßnahmen auf Sehnder Gebiet1
und 2
„Regenrückhaltebecken
Müllinger Graben“ und „Regenrückhaltebecken Müllinger-Wirringer-Grenzgraben“ eingeplant.
Hierfür
sind zu einer schnellstmöglichen Umsetzung unverzüglich die planerischen
Vorarbeiten aufzunehmen und ein Einvernehmen mit der Stadt Sehnde zu
erzielen. Die zunächst anfallenden
Planungskosten können aus Planungsmitteln aus 2007 finanziert werden.
Für diese
Maßnahmen ist beabsichtigt, im Haushaltsplanentwurf
entsprechende Mittel zu veranschlagen. Daraus
ergibt sich die Möglichkeit, diese Maßnahmen gemeinsam mit der Stadt Sehnde zeitnah
umzusetzen
Für 2008 ist
als kleinere Maßnahme außerdem auf Laatzener Gebiet die Kammerung des
Ellerngrabens vorgesehen.
Im Jahre 2010 soll die Maßnahme „Retentionsfläche Meskenwiese“ umgesetzt werden.
Für 2008 ist als kleinere Maßnahme außerdem auf
Laatzener Gebiet die Kammerung des Ellerngrabens vorgesehen.
Für diese Maßnahmen wurden im aktuellen
Haushaltsplanentwurf entsprechende Mittel veranschlagt.
Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen ist jedoch,
dass die notwendigen Grundstücksflächen der Stadt Fzu vertretbaren
Bedingungen zur Verfügung stehen.
Ich weise in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Umsetzung der viel diskutierten
Maßnahme an der Meskenwiese ebenfalls ein nicht unerheblicher Grunderwerb
erforderlich wäre. Die Stadt Laatzen verfügt z. Z. nur über einen Teilbereich
der benötigten Fläche. Aus diesem Grunde ist auszuschließen, dass eine kurzfristigere
Umsetzbarkeit als bei den Maßnahmen 1 und 2 erreichbar ist.
Die
Gespräche mit der Stadt Sehnde über die gebietsübergreifende Zusammenarbeit
werden weiter fortgeführt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage geklärtist auch zu
klären, ob und in welchem Umfange die Maßnahmen auf Sehnder Gebiet
von der Stadt Laatzen bezuschusst zu einer Lastenteilung zwischen
den Städten führenwerden. Nach einem Gespräch auf
politischer Ebene wurden die Mitarbeiter beider Stadtverwaltungen um einen
Vorschlag zur gemeinsamen Umsetzung des GEPL gebeten. In seiner
Sitzung am 12.11.2007 wird Ausschuss für Stadtentwicklung, Feuerwehr und Umwelt
der Stadt Sehnde über das Gespräch auf
politischer Ebene informiert.
Abschließend weise ich noch darauf hin, dass das Maßnahmenkonzept des GEPL zunächst beschlossen werden muss, bevor die konkrete Planung einzelner Maßnahmen erfolgen kann. Diese Planungen sind für die Einwerbung von Fördermitteln zwingend erforderlich. Über die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird dann jeweils gesondert beraten.
Für technische Planung, Fördermittelanträge, Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren nach dem Nds. Wassergesetz, bauliche Umsetzung usw. ist ein entsprechender Zeitaufwand erforderlich. Je nach Maßnahmenumfang wird dieser auf 12 bis 18 Monate geschätzt.
In Vertretung
Fischbach
Anlage
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu den Maßnahmen 1 (Regenrückhaltebecken Müllinger Graben) und 2 (Regenrückhaltebecken Müllinger-Wirringer Grenzgraben) aufzunehmen und eine Umsetzung in die Wege zu leiten.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG)
einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Bereitstellung von landwirtschaftlichen FTauschflächen
zu schließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung mit der Stadt Sehnde zu einem gemeinsamen Vorgehen vorzubereiten.