- Antrag der SPD, CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen
- Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrszeichen (dazu gehören auch innerörtliche Hinweisschilder) dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Umstände zwingend erfordern. Diese Vorschrift soll der allgemeinen Überbeschilderung und der daraus resultierenden Nichtbeachtung von Verkehrszeichen entgegen wirken.
Das Familienzentrum Rethen liegt sehr gut erreichbar in direkter Nähe zu einer Hauptverkehrsstraße und wird überwiegend von der ortskundigen Bevölkerung genutzt. Der Anteil ortsfremder und damit ggf. ortsunkundiger Personen liegt nach Einschätzung der Einrichtungsleitung bei 10 bis 20 Prozent. Beschwerden hinsichtlich der Erreichbarkeit des Hauses sind hier bislang nicht bekannt geworden. Darüber hinaus nutzen Autofahrerinnen und Autofahrer heutzutage vermehrt Navigationssysteme, so dass verkehrstechnisch keine Notwendigkeit zur Aufstellung von Hinweisschildern besteht. Die Straßenverkehrsbehörde empfiehlt daher, auf eine Beschilderung zu verzichten.
Sollte durch eine Vielzahl an überörtlichen Veranstaltungen tatsächlich ein deutlicher Verkehr von ortsfremden Besucherinnen und Besuchern entstehen, wäre eine Hinweisbeschilderung auf der Hildesheimer Straße möglicherweise hilfreich. Anbieten würde sich hierbei der Einmündungsbereich an der Braunschweiger Straße. Eine Beschilderung aus beiden Fahrtrichtungen wäre erforderlich.