- Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
- Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens sind einige Stellungnahmen eingegangen (siehe Anlage 4), die zur Reduzierung des Änderungsbereiches geführt haben, der sich danach nur noch auf den Bereich des zur Ansiedlung gewünschten Sportartikelfachmarktes beschränkt. Für die nun nicht mehr von der 6. Änderung überplanten Flächen gelten damit die ursprünglichen Festsetzungen weiter.
Diese nun auf den Sportartikelfachmarkt beschränkte Änderung war auch das Ergebnis eines Abstimmungsgespräches mit den Trägern öffentlicher Belange, die zu dem Planverfahren Anregungen und Bedenken vorgebracht hatten.
Im Rahmen der Beteiligung der Bürger durch die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Im Auftrag:
Dürr
Anlage 1
Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken mit
Stellungnahme und Beschlussvorschlag
Anlage 2
Bebauungsplan
Anlage 3
Bebauungsplanbegründung mit Sortimentsliste
Anlage 4
Schreiben der Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
- Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird gemäß Anlage 1, Spalte 3, „Beschlussvorschlag“ beschlossen.
- Der als Anlage 2 und 3 beigefügte Bebauungsplan Nr. 5 „Industriegelände“ – 6. Änderung – wird als Satzung nebst Begründung beschlossen.