Betreff
Nutzungsordnung für das Stadtarchiv Laatzen
Vorlage
2013/124
Aktenzeichen
471000-0001/AV0000
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund des § 7 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut in Niedersachsen (NArchG) unterhält die Stadt Laatzen ein Archiv. Jede Person hat nach Maßgabe dieser Vorschrift und im Rahmen der Benutzungsordnung das Recht, auf Antrag Archivgut im Archiv zu wissenschaftlichen Zwecken oder bei sonst berechtigtem Interesse zu nutzen. Eine solche Benutzungsordnung soll mit der Nutzungsordnung für das Stadtarchiv Laatzen erlassen werden.

 

Durch die Regelung der Nutzung des Stadtarchivs entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

Beschlussvorschlag:

 

Die Nutzungsordnung (Anlage) für das Stadtarchiv wird beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

 

Anlagen:

 

Nutzungsordnung für das Stadtarchiv Laatzen

 

Anlage 1 zur Nutzungsordnung für das Stadtarchiv Laatzen (Nutzungsantrag)

 

Anlage 2 zur Nutzungsordnung für das Stadtarchiv Laatzen (Ergänzungsantrag für die Verkürzung der Schutzfristen im Einzelfall)

 

Anlage 3 zur Nutzungsordnung für das Stadtarchiv Laatzen (Auszug aus dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut in Niedersachsen)