Betreff
Benennung einer Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 203 A - 1. Änderung - "Am Leinkamp/Osterbrink", OS Gleidingen
Vorlage
193/2007
Aktenzeichen
6502-10/01-2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die im Geltungsbereich des seit Juli 2006 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 203 A -1. Änderung - "Am Leinkamp/Osterbrink" gelegene Erschließungsstraße (Verbindung zwischen Am Leinkamp und Schlüsselblumenweg,  siehe Anlage) steht noch die Zuweisung einer amtlichen Straßenbezeichnung aus.

 

Die Planstraße wurde entsprechend dem Erschließungsvertrag zwischen der LaSalle Finance SA und der Stadt zwischenzeitlich in Baustraßenqualität hergestellt, so dass nun mit einer etwas zügigeren Vermarktung und Bebauung der Grundstücke zu rechnen ist;  bisher liegen Bauanzeigen für jeweils ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus vor.

 

Bei der Benennung neuer Straßen und Wege ist allgemein darauf zu achten, dass eine Verwechslungsgefahr mit bereits vorhandenen Bezeichnungen im übrigen Stadtgebiet vermieden wird. Im Hinblick auf die im östlich angrenzenden Plangebiet 203 gelegenen, nach Wiesen- und Feldpflanzen benannten Wohnwege (Huflattich-, Wollgras-, Schlüsselblumen-, Sauerampfer und Kornblumenweg) bietet es sich an, hier ebenfalls einen Pflanzennamen und die Endung "-weg" zu verwenden. Verfügbar wären zum Beispiel:

Bärlauch-, Baldrian-, Distel-, Hahnenfuß-, Kamillen-, Löwenzahn-, Maiglöckchen-, Narzissen- oder Thymianweg.

Während das Vorschlagsrecht  für Straßennamen beim jeweiligen Ortsrat liegt, fällt der formale Beschluss in die Zuständigkeit des Rates.

 

  Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Gleidingen empfiehlt ...

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt ....

Der Rat beschließt:

 

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 203 A – 1. Änderung – "Am Leinkamp/Osterbrink" gelegene öffentliche Erschließungsstraße erhält die Bezeichnung "................................................................................".