Betreff
Bewährte Sackmüllabfuhr muss erhalten bleiben
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2013/064/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

Die Sack-Müllabfuhr in der Region Hannover ist durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (Az.: 9 KN 47/10 vom 12.10.2012) in Frage gestellt. Die bewährte und weitestgehend akzeptierte Alt-Gebührenordnung für die Sackabfuhr ist danach ohne Bestand. Dieses Urteil hat der Vorsitzende der zweitgrößten Fraktion in der Regionsversammlung der Region Hannover begehrt.

 

Dieser Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts folgend hat die Region Hannover verschiedene Gebührenmodelle unter rechtlichen Gesichtspunkten und auch im Hinblick auf deren Akzeptanz betrachtet. Favorisiert wurde vorübergehend eine Aufgabe des Systems „Sackabfuhr“, womit nach einer Übergangszeit alle Grundstücke in der Region Hannover an eine Behälterabfuhr angeschlossen worden wären.

 

Viele Bürgerinnen und Bürger wollen aber an der Sackabfuhr festhalten. Städtebaulich resultieren insbesondere in hochverdichteten Einfamilienhaus-Gebieten Probleme für eine Verwahrung von mehreren und evtl. übergroße Tonnen.

 

Nach heutigem Stand ist die abschließende Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Restabfallabfuhr noch nicht getroffen. Dem Ausschuss für Abfallwirtschaft der Region Hannover wurde zu seiner Sitzung am 14.03.2013 die Informationsdrucksache 0851 (II) IDs (Internetfundstelle: http://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Region-Hannover/Müll­gebühren) erstellt, die ein weiteres Abfuhrmodell enthält. Nach diesem wäre auf Dauer eine Wahlmöglichkeit zwischen Behälter- und Sackabfuhr gegeben. Es wird jedoch mit der Drucksache ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die rechtliche, wirtschaftliche und betriebliche Prüfung dieser Variante bislang noch nicht abgeschlossen ist.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dürr