- Stellungnahme der Verwaltung
Die Sack-Müllabfuhr
in der Region Hannover ist durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes
Lüneburg (Az.: 9 KN 47/10 vom 12.10.2012) in Frage gestellt. Die bewährte und
weitestgehend akzeptierte Alt-Gebührenordnung für die Sackabfuhr ist danach
ohne Bestand. Dieses Urteil hat der Vorsitzende der zweitgrößten Fraktion in
der Regionsversammlung der Region Hannover begehrt.
Dieser
Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts folgend hat die Region Hannover
verschiedene Gebührenmodelle unter rechtlichen Gesichtspunkten und auch im
Hinblick auf deren Akzeptanz betrachtet. Favorisiert wurde vorübergehend eine Aufgabe
des Systems „Sackabfuhr“, womit nach einer Übergangszeit alle Grundstücke in
der Region Hannover an eine Behälterabfuhr angeschlossen worden wären.
Viele Bürgerinnen
und Bürger wollen aber an der Sackabfuhr festhalten. Städtebaulich resultieren
insbesondere in hochverdichteten Einfamilienhaus-Gebieten Probleme für eine
Verwahrung von mehreren und evtl. übergroße Tonnen.
Nach heutigem Stand
ist die abschließende Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der
Restabfallabfuhr noch nicht getroffen. Dem Ausschuss für Abfallwirtschaft der
Region Hannover wurde zu seiner Sitzung am 14.03.2013 die Informationsdrucksache
0851 (II) IDs (Internetfundstelle: http://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Region-Hannover/Müllgebühren)
erstellt, die ein weiteres Abfuhrmodell enthält. Nach diesem wäre auf Dauer
eine Wahlmöglichkeit zwischen Behälter- und Sackabfuhr gegeben. Es wird jedoch
mit der Drucksache ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die rechtliche,
wirtschaftliche und betriebliche Prüfung dieser Variante bislang noch nicht abgeschlossen
ist.
In Vertretung
Dürr