- Beschluss über die vorgebrachten Stellungnahmen -
- Satzungsbeschluss -
Sachverhalt:
Im Rahmen der Planaufstellung wurde zum Teil den im Beteiligungsverfahren gem. § 4(2) und § 3(2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gefolgt (siehe Anlage 1) und die Größe der Verkaufsfläche reduziert. Eine Umsatzeinbuße für die benachbarten Baumärkte ist jedoch nicht zu vermeiden. Sie liegt somit jedoch im verträglichen Bereich.
Seitens der beteiligten Bürger wurden keine relevanten Anregungen und Bedenken gegen die Ansiedlung vorgebracht.
Nach dem Beschluss über die 75. Änderung des FNP und dessen Genehmigung durch die Region sowie der Zustimmung zu dieser Satzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Bauhaus“ sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des Baumarktes gegeben.
Im Auftrag:
Dürr
Anlage 1
Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken mit Stellungnahme und Beschlussvorschlag
Anlage 2
Bebauungsplanentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Bauhaus“
Anlage 3
Planbegründung
Anlage 4
eingegangene Anregungen und Stellungnahmen
Beschlussvorschlag:
- Über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird entsprechend den Beschlussvorschlägen (Anlage 1) beschlossen.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 „Bauhaus“ wird in der beiliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung nebst Begründung beschlossen.