Betreff
Gewässerentwicklungsplan Bruchriede
- Bau eines Drosselbauwerkes
- Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage
120/2007/2
Art
Antrag

Stadt Laatzen

Herrn Bürgermeister

Thomas Prinz

Marktplatz 13

 

30880 Laatzen

                                                                                                       Laatzen, 11. Oktober 2007

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Laatzen begrüßt ausdrücklich den von der Ingenieurgesellschaft Heidt  & Peters mbH vorgelegten Gewässerentwicklungsplan „Bruchriede“. Die darin aufgeführten Maßnahmen betrachten wir als zielführend im Hinblick auf

 

  • eine ökologische Aufwertung des Gewässers und seiner unmittelbaren Umgebung sowie
  • den Schutz des Orteils Rethen vor Hochwasser.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden von uns uneingeschränkt befürwortet – weitere Schritte zum Zwecke der Realisierung sollen kurzfristig eingeleitet werden. Dazu zählen sowohl die weitergehenden Absprachen und Verhandlungen mit der Stadt Sehnde, die notwendigen Verhandlungen zum Zwecke des Erwerbs der für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Grundflächen sowie die Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln für die Umsetzung der Maßnahmen.

 

Gleichzeitig bitten wir den nachstehenden, weitergehenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

In Ergänzung des vorliegenden Gewässerentwicklungsplans wird als zusätzliche Maßnahme des Hochwasserschutzes für den Ortsteil Rethen in Höhe der östlichen Begrenzung der Sportanlage Erbenholz eine dauerhafte Maßnahme zur Drosselung des Wasserdurchflusses geschaffen. Mit der Drosselung wird der Wasserdurchfluss auf max. 3 m3/s begrenzt. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme mit zu veranschlagen.

 

Begründung:

 

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Tage belegen eindrucksvoll, dass die Anstrengungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Folgeschäden durch Hochwasser nicht nachlassen dürfen. Die Stadt Laatzen geht bei Umsetzung des vorliegenden Gewässerentwicklungsplans einen Schritt in die richtige Richtung. Um den Ortsteil Rethen nachhaltig vor Hochwasser zu schützen, besteht jetzt aber die Gelegenheit, mit einer Maßnahme, die das Gutachten selbst für eine Übergangszeit für notwendig hält (s. S. 13 Kurzfassung, unten) dauerhaft - insbesondere für Niederschlagsspitzen - Vorsorge zu betreiben.

 

Den Beleg für die Notwendigkeit und vor allem die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme liefert ebenfalls das vorliegende Gutachten: Die maximale Durchflusskapazität in der Ortslage Rethen beträgt 6 m3/s. 3 m3/s fließen davon allein in der Ortslage zu. Damit es also bei Starkregenereignissen, die allein in den vergangenen Monaten mehrfach aufgetreten sind und auch künftig wieder auftreten werden, auch in Spitzen nicht zu Überflutungen in der Ortslage kommen kann, muss der Zufluss von Osten auf max. 3 m3/s begrenzt werden.

 

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hat in einer Broschüre „Hochwasserschutz in Niedersachsen“ umfangreiche Informationen zur derzeitigen Situation zusammengefasst und Empfehlungen für künftige Maßnahmen gegeben. Der Gewässerentwicklungsplan Bruchriede folgt nach unserer Einschätzung diesen Empfehlungen – allerdings wird hinsichtlich der Notwendigkeit weitergehender technischer Maßnahmen folgendes Fazit gezogen:

 

Fazit:

Städte und Dörfer müssen mit technischen Schutzanlagen gegen seltene Hochwasserereignisse geschützt werden. Dazu gibt es keine Alternative. Die mit Renaturierungsmaßnahmen und Rückdeichungen verbundene Rückhaltung von Hochwasser reicht normalerweise nicht aus, um spezielle Schutzansprüche für hochwertig genutzte Flächen im Auenbereich erfüllen zu können.

 

Aus Gesprächen mit Landwirten, die Flächen entlang der Bruchriede bewirtschaften, ist bekannt, dass gegenüber einem solchen Bauwerk Skepsis herrscht. Nach unserer Einschätzung besteht aufgrund der Aussagen des Gewässerentwicklungsplanes dazu kein Grund: Auf Seite 13 unten wird die Einschätzung getroffen, dass die geplanten Maßnahmen dazu führen werden, dass auch bei Extremereignissen nie mehr als 6 m3/s in die Ortslage gelangen können.


Wenn diese Annahme richtig sein sollte, wird ein Drosselbauwerk seine ihm zugedachte Aufgabe wahrscheinlich nicht erfüllen müssen. Das Niederschlagsereignis von Anfang 2003 zeigt aber, dass ungünstige Konstellationen sehr wohl zu Hochwassersituationen in der Ortslage führen können. Um die Anrainer der Bruchriede davor zu schützen halten wir das Bauwerk für notwendig.

 

Mit freundlichem Gruß

 

gez. Jürgen Köhne

 

-Fraktionsvorsitzender-