Sachverhalt:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Vermögen hat sich in seiner Sitzung am 11.02.2013 mit dem Beratungsgegenstand befasst und vorgenannte geänderte Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Prinz
Beschlussvorschlag:
1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem mit
dem von der Leine-Volkshochschule gGmbH mit dem Zukunftskonzept für die Jahre
2013 bis 2016 vorgelegten Wirtschaftsplan 2013 unter der Maßgabe zuzustimmen, dass
betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Der Bürgermeister soll den Wirtschaftsplänen
2014 bis 2016 nur dann zustimmen, wenn darin keine betriebsbedingten Kündigungen
vorgesehen sind.
2. Der Bürgermeister soll darauf hinwirken,
dass im Zukunftskonzept die Passage zum Ausnutzen von Altersteilzeitmodellen
(Punkt 7.5) gestrichen wird. Zudem soll die Geschäftsführung um Prüfung gebeten
werden, ob beim Wegfall von Altersteilzeitmodellen die Personalplanung
aufrechterhalten werden kann.
3.
Der
Betriebskostenzuschuss wird im Jahre 2013 auf Grundlage der bestehenden
Betriebskostenzuschussvereinbarung in Höhe von 142.000 € gezahlt. Ab dem Jahre
2014 wird in die Betriebskostenzuschussvereinbarung eine geänderte Aufteilung
der Zuschussleistungen nach Einwohnern und Einwohnerinnen, dem Ort der Leistungserbringung
und der Herkunft der Teilnehmenden aufgenommen. Die Änderung soll im Zuge der
Neufassungen der Regelungen der Unternehmensverfassung (Gesellschaftervertrag,
Geschäftsordnungen) erfolgen.
4.
Für das
Jahr 2013 sind im Ergebnisplan neben den Kosten für die Raumkostenerstattungen
in Höhe von 43.800 € insgesamt 303.800 € an
Zuschussleistungen und im Finanzplan 30.000 € für die Erhöhung der
Eigenkapitalausstattung einzuplanen.
5.
In den
Jahren 2014 bis 2016 sind, soweit erforderlich, folgende Sonderzuschüsse zu
zahlen: 2014 rd. 53.500 €, 2015 und 2016
jeweils rd. 20.300 €. Diese Zahlungen sind in die Mittelfristige Finanzplanung
in der Ergebnisrechnung aufzunehmen. Die
Zahlungen erfolgen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse der Gesellschafterkommunen
Hemmingen und Pattensen.
6.
Zur
Sicherung der Liquidität kann im Bedarfsfall die Hälfte des laufenden Betriebskostenzuschusses
bereits Anfang des Jahres ausgezahlt werden.