Betreff
Leine-Volkshochschule gGmbH - Zukunftskonzept mit Fortführungsprognose
Vorlage
2012/321/6
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Vermögen hat sich in seiner Sitzung am 11.02.2013 mit dem Beratungsgegenstand befasst und vorgenannte geänderte Beschlussempfehlung ausgesprochen.

 

 

Prinz

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem mit dem von der Leine-Volkshochschule gGmbH mit dem Zukunftskonzept für die Jahre 2013 bis 2016 vorgelegten Wirtschaftsplan 2013 unter der Maßgabe zuzustimmen, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Der Bürgermeister soll den Wirtschaftsplänen 2014 bis 2016 nur dann zustimmen, wenn darin keine betriebsbedingten Kündigungen vorgesehen sind.

2.  Der Bürgermeister soll darauf hinwirken, dass im Zukunftskonzept die Passage zum Ausnutzen von Altersteilzeitmodellen (Punkt 7.5) gestrichen wird. Zudem soll die Geschäftsführung um Prüfung gebeten werden, ob beim Wegfall von Altersteilzeitmodellen die Personalplanung aufrechterhalten werden kann.

3.    Der Betriebskostenzuschuss wird im Jahre 2013 auf Grundlage der bestehenden Betriebskostenzuschussvereinbarung in Höhe von 142.000 € gezahlt. Ab dem Jahre 2014 wird in die Betriebskostenzuschussvereinbarung eine geänderte Aufteilung der Zuschussleistungen nach Einwohnern und Einwohnerinnen, dem Ort der Leistungserbringung und der Herkunft der Teilnehmenden aufgenommen. Die Änderung soll im Zuge der Neufassungen der Regelungen der Unternehmensverfassung (Gesellschaftervertrag, Geschäftsordnungen) erfolgen.

4.    Für das Jahr 2013 sind im Ergebnisplan neben den Kosten für die Raumkostenerstattungen in Höhe von 43.800 € insgesamt 303.800 € an Zuschussleistungen und im Finanzplan 30.000 € für die Erhöhung der Eigenkapitalausstattung einzuplanen.

5.    In den Jahren 2014 bis 2016 sind, soweit erforderlich, folgende Sonderzuschüsse zu zahlen: 2014  rd. 53.500 €, 2015 und 2016 jeweils rd. 20.300 €. Diese Zahlungen sind in die Mittelfristige Finanzplanung in der Ergebnisrechnung aufzunehmen. Die Zahlungen erfolgen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse der Gesellschafterkommunen Hemmingen und Pattensen.

6.    Zur Sicherung der Liquidität kann im Bedarfsfall die Hälfte des laufenden Betriebskostenzuschusses bereits Anfang des Jahres ausgezahlt werden.