Betreff
Sonderöffnungszeiten in Laatzener Kindertagesstätten
- Zwischenbericht über die Durchführung der Spätdienstregelung vom 30.06.2011 -
Vorlage
2013/020
Art
Mitteilung
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

2008 wurde neben den bereits in der Kindertagesstätte Sudewiesenstraße bestehenden erweiterten Öffnungszeiten aufgrund von Forderungen aus der Elternschaft in sieben weiteren städtischen Einrichtungen und der Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt im Anschluss an das Ende der regulären Öffnungszeit eine Sonderöffnungszeit (Spätdienst) im Umfang von einer Zeitstunde täglich eingeführt.

 

Die Eltern konnten damals im Voraus Stundenkontingente in 10er‑Margen zu je 3 € je Stunde erwerben. Nicht verbrauchte Stunden verfielen erst mit dem Ende des Betreuungsvertrages.

 

Wie mit Drucksache 2008/098/3 mitgeteilt wurde, war am Ende einer zweijährigen Erprobungsphase festzustellen, dass der Spätdienst durchgängig weitaus weniger in Anspruch genommen wurde, als dies auf Grund der Forderungen aus den Elternbeiräten anzunehmen war.

 

Die ursprüngliche Kalkulation sah vor, dass bei ausreichender Auslastung (täglich nehmen mindestens 5 Kinder pro Einrichtung den Spätdienst in Anspruch) rd. 75 % der Kosten durch Einnahmen aus Elternentgelten gedeckt werden. Tatsächlich betrug die tägliche Inanspruchnahme nur durchschnittlich 1,65 Kinder, der Kostendeckungsgrad aus Elternentgelten betrug rd. 26 %.

 

Unter Beteiligung einer von den Elternvertretern im Stadtkindertagesstättenbeirat gebildeten Arbeitsgruppe wurde anliegende Regelung erarbeitet. Dabei war erwartet worden, dass der Kostendeckungsgrad unter der Prämisse der Anwendung der von den Elternvertretern vorgeschlagenen Quartalsregelung rund 71,5 % betragen würde.

 

Der ursprünglich mit Drucksache 2008/98/4 von der Verwaltung gegebenen Empfehlung, den Stundensatz von 3,00 € auf 6,00 € zu erhöhen, wurde nicht gefolgt. Bei der Inanspruchnahme größerer Kontingente werden jedoch Rabatte gewährt. Die Neuregelung ist am 30.06.2011 in Kraft getreten. Wegen der bestehenden Unwägbarkeit, dass die tatsächliche Inanspruchnahme nicht kalkulierbar ist, wurde die Laufzeit zunächst bis zum 31.07.2013 befristet (siehe Drucksache 2008/098/6), ein Zwischenbericht sollte Ende 2012 vorgelegt werden.

 

Um die Auslastung des Spätdienstes zu erhöhen, wird dieser seit Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 nur noch in jeweils einer städtischen Einrichtung je Stadt‑ bzw. Ortsteil vorgehalten. Dies sind die Kindertagesstätten An der Masch, Wülferoder Straße, Sudewiesenstraße, Sehlwiese und Gleidingen sowie mit der Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt eine zweite Einrichtung in Laatzen‑Mitte.

 

Nach Ablauf des Kindergartenjahres 2011/2012 wurde nunmehr die Inanspruchnahme des Spätdienstes nach neuer Regelung ermittelt und ausgewertet (siehe Anlage 2). Dabei wurde die Kita Sudewiesenstraße nicht mit einbezogen, da dort ein besonderes erweitertes Angebot an Sonderöffnungszeiten besteht, das nicht mit dem Angebot der anderen Einrichtungen vergleichbar ist.

 

Es ist festzuhalten, dass der Deckungsgrad durch Einführung der neuen Regelung bis zum Ende des abgelaufenen Betreuungsjahres nicht gestiegen ist. Er liegt durchschnittlich bei nur noch 22,8 %. Da noch Kontingente aus der früheren Regelung vorhanden waren, die zwar im Betrachtungszeitraum verbraucht, aber deren Einnahmen nicht berücksichtigt werden konnten, könnte er tatsächlich zwar etwas höher liegen, die angestrebte Deckungsquote wird aber bei weitem nicht erreicht.

 

Auch die Auslastung hat sich durch die neue Regelung nicht erhöht. Die durchschnittliche tägliche Inanspruchnahme lag im Betrachtungszeitraum bei 1,7 Kindern.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader