Gründung der Laatzener Bildungsstiftung
Sachverhalt:
Mit Beschluss zur Drucksachen-Nr. 2011/144 wurde die Entscheidung getroffen, vorbehaltlich der notwendigen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen, als Stifterin die „Laatzener Bildungsstiftung“ mit Sitz in Laatzen als rechtsfähige kommunale Stiftung des öffentlichen Rechts zu gründen.
Ein Mindestkapital für das Stiftungsvermögen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Rahmen der von der Stiftungsbehörde vor der Anerkennung der Rechtsfähigkeit vorzunehmenden Prüfung, ob die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert erscheint, ist das Vorliegen dieser Voraussetzung grundsätzlich zu bejahen, wenn das Stiftungsvermögen mindestens einen Wert von 50.000 € erreicht. Da die Stiftungszwecke nicht durch das Stiftungskapital selbst, sondern nur durch dessen Erträge (und weiteren Einnahmen wie z.B. Spenden) erfüllt werden dürfen, ist angesichts der derzeitigen Lage auf dem Kapitalmarkt eine ausreichende Kapitalausstattung für die Stiftung erforderlich.
Ende 2012 konnte nach einem mehrjährigen Verfahren der Liquidationszeitraum des Wasserbeschaffungsverbandes Borsumer Kaspel abgeschlossen und der Verteilungsbeschluss gefasst werden. Die Guthaben bei Kreditinstituten des Verbandes wurden an die Verbandsmitglieder ausgezahlt. Der auf die Stadt Laatzen entfallende Geschäftsanteil betrug 50.312,86 €. Die Auszahlung des Betrages an die Stadt Laatzen ist bereits erfolgt. Der Haushaltsplan 2012 sah diese Einnahme nicht vor, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2012 das Ende des Liquidationszeitraumes und die Höhe der Auszahlungen noch nicht feststanden.
Ich beabsichtige, den außerordentlichen Ertrag in Höhe von
rd. 50.000,00 €, der im Jahre 2012 im Zuge der Liquidation des
Wasserbeschaffungsverbandes Borsumer Kaspel erwirtschaftet werden konnte, in
2013 für die Gründung der Laatzener Bildungsstiftung zu verwenden und hierzu im
Rahmen der Veränderungsliste für den Haushaltsplan 2013 50.000 € im Teilergebnishaushalt 81, Beteiligungen,
Drittmittel und Recht, Zuschuss Gründung Bildungsstiftung, zu veranschlagen.
Gemeinsam mit den in der Drucks.-Nr. 2011/144 dargestellten Mitteln können in
diesem Jahr damit insgesamt 100.000 € für das Stiftungskapital aufgebracht
werden, die die Laatzener Bildungsstiftung handlungsfähig machen.
In Vertretung
Arne Schneider