Rückgabe der unteren Naturschutzbehörde an die Region Hannover
- Antrag der Gruppe CDU / FDP / Bündnis 21/RRP -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Obwohl
die finanziellen Mittel für die Aufgaben der „Unteren Naturschutzbehörde“ recht
begrenzt sind, ist es in den vergangenen Jahren durch gezielte Strukturierung
gelungen, regelmäßige Kartierungen der besonders geschützten Biotope
durchführen zu lassen sowie daraufhin empfohlene Pflegemaßnahmen umzusetzen.
Sämtliche § 30-Biotope im Stadtgebiet Laatzen befinden sich in einem guten oder
zufriedenstellenden Pflege- und Entwicklungszustand und auf mögliche
Beeinträchtigungen kann aufgrund der Anwesenheit der zuständigen
Naturschutzbehörde direkt vor Ort umgehend reagiert werden. Dieser Stand kann
auch mit dem ab 2014 erneut gekürzten Finanzrahmen noch aufrecht erhalten
bleiben.
Bei
Rückgabe dieser Aufgabe an die Region Hannover steht zu erwarten, dass aufgrund
der Größe des Regionsgebiets und der damit verbunden großen Anzahl der §
30-Biotope die Überprüfungen der einzelnen Biotope im Stadtgebiet Laatzen
deutlich seltener als bisher durchgeführt werden. Dies hätte zur Folge, dass
deutliche Pflegemissstände auftreten können und auch mögliche
Beeinträchtigungen der geschützten Flächen erst sehr viel später erkannt und
behoben werden können.
Außerdem
würden auch aufgrund durchgeführter Überprüfungen empfohlene Pflegemaßnahmen im
gesamten Regionsgebiet priorisiert werden, so dass die Pflege und Entwicklung
von § 30-Biotopen in Laatzen möglicherweise zugunsten der Biotoppflege in
anderen regionsangehörigen Kommunen zurückstehen könnte.
Aus
den vorgenannten Gründen sollte daher auch zukünftig an dem bereits für das
Jahr 2012 gefassten Beschluss, dass die Aufgabe der „Unteren Naturschutzbehörde“
bei der Stadt Laatzen verbleibt, festgehalten werden.
Im
Auftrag
Dürr