- Antrag der Gruppe CDU / FDP / Bündnis 21/RRP im Rat -
Begründung:
Schulsozialarbeit
ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das durch verbindlich
vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation von Jugendhilfe und Schule als
eigenständige Institution dauerhaft im Schulalltag verankert ist. Sie verbindet
verschiedene Leistungen der Jugendhilfe miteinander und ist mit diesem Angebot
im Alltag von Kindern und Jugendlichen ständig präsent und ohne Umstände
erreichbar. Insofern ist Schulsozialarbeit als ein primäres Aufgabengebiet der
Jugendhilfe eine kommunale und keine (unmittelbare) Landesaufgabe. Gesetzlich
geregelt ist die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule in § 81
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) bzw. § 25 Abs. 3 NSchG.
Im
Übrigen ergibt sich auch aus der schulgesetzlichen Kostenlastverteilung der §§
112, 113 NSchG die Zuständigkeit der Kommunen. Danach tragen die Schulträger
die sächlichen Kosten der öffentlichen Schulen und die Personalausgaben, soweit
sie nicht das Land trägt. Die Kosten des Landes sind als Personalkosten für
Lehrkräfte, Schulassistenten, pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
sowie das Betreuungspersonal aufgelistet.
Die
bisher geleistete Schulsozialarbeit an der AES hat sich als notwendig
herausgestellt und als Präventionsmaßnahme bewährt. Nun gilt es, die derzeit
ungeklärte Finanzierung auf eine dauerhafte und zuverlässige Grundlage zu
stellen.
gez. Winfried Meis gez.
Gerd Klaus gez. Uwe Faull
Vorsitzender der CDU-Fraktion
Vorsitzender der FDP-Fraktion Vorsitzender
der Bündnis 21
RRP-Fraktion
Antrag:
Die
Schulsozialarbeit an der Albert-Einstein-Schule (AES) wird durch den Schulträger Stadt
Laatzen über den 31.7.2013 hinaus finanziert.