Betreff
Antrag auf Fortführung der Schulsozialarbeit an der AES
- Antrag der Gruppe CDU / FDP / Bündnis 21/RRP im Rat -
Vorlage
2012/357
Art
Antrag
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das durch verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation von Jugendhilfe und Schule als eigenständige Institution dauerhaft im Schulalltag verankert ist. Sie verbindet verschiedene Leistungen der Jugendhilfe miteinander und ist mit diesem Angebot im Alltag von Kindern und Jugendlichen ständig präsent und ohne Umstände erreichbar. Insofern ist Schulsozialarbeit als ein primäres Aufgabengebiet der Jugendhilfe eine kommunale und keine (unmittelbare) Landesaufgabe. Gesetzlich geregelt ist die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule in § 81 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) bzw. § 25 Abs. 3 NSchG.

Im Übrigen ergibt sich auch aus der schulgesetzlichen Kostenlastverteilung der §§ 112, 113 NSchG die Zuständigkeit der Kommunen. Danach tragen die Schulträger die sächlichen Kosten der öffentlichen Schulen und die Personalausgaben, soweit sie nicht das Land trägt. Die Kosten des Landes sind als Personalkosten für Lehrkräfte, Schulassistenten, pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie das Betreuungspersonal aufgelistet.

 

Die bisher geleistete Schulsozialarbeit an der AES hat sich als notwendig herausgestellt und als Präventionsmaßnahme bewährt. Nun gilt es, die derzeit ungeklärte Finanzierung auf eine dauerhafte und zuverlässige Grundlage zu stellen.

 

gez. Winfried Meis                           gez. Gerd Klaus                   gez. Uwe Faull

Vorsitzender der CDU-Fraktion              Vorsitzender der FDP-Fraktion    Vorsitzender der Bündnis 21

                                                                                                           RRP-Fraktion

 

 

Antrag:

 

Die Schulsozialarbeit an der Albert-Einstein-Schule (AES) wird durch den Schulträger Stadt Laatzen über den 31.7.2013 hinaus finanziert.