Betreff
Fortschreibung des Mietspiegels für die Stadt Laatzen
Vorlage
2012/352
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Drucksache 142/2008 hat der Rat der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels durch die Region zugestimmt, mit der Drucksachen-Nr. 001/2011 wurde der qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558 d BGB für das Gebiet der Stadt Laatzen anerkannt.

 

Gemäß § 558 d Abs.2 BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Hierfür kann eine Stichprobe des Wohnungsmarktes oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu Grunde gelegt werden.

 

Die Region Hannover hat sich dafür entschieden, eine erneute Stichprobe zu ziehen und damit die Fortschreibung der qualifizierten Mietspiegel nicht auf die Entwicklung des Preisindexes zu stützen.

 

Nach den Erfahrungen der letzten zwei Jahre hat sich der Mietspiegel bewährt. Mietspiegel stellen das am besten geeignete Mittel der Mietpreisfindung zwischen Vermietern und Mietern dar und gewährleisten mit ihrer Befriedungsfunktion einen fairen Interessenausgleich zwischen beiden Seiten. Ihre Funktion ist in § 558 a BGB geregelt, über die Art ihrer Erstellung und Anerkennung geben §§ 558c, d BGB Auskunft.

 

Es ist vorgesehen, für die Stadt Laatzen die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels gemäß § 558 d BGB zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck muss als Grundlage eine Anerkennung des Mietspiegels durch die zuständigen Gremien der Stadt erfolgen.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader

 

Anlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte fortgeschriebene Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Laatzen wird als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anerkannt. Die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels tritt zum 01.01.2013 in Kraft.