- Antrag der Gruppe Linke und Piraten im Rat der Stadt Laatzen -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Das Bündnis "UmFAIRteilen
- Reichtum besteuern" ist ein Zusammenschluss von
Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Zum
Trägerkreis gehören u. a. die Arbeiterwohlfahrt, der Sozialverband Deutschland
oder die Gewerkschaft ver.di. Das Bündnis kämpft für die Wiedereinführung der
Vermögenssteuer.
Gemäß Art. 28 Abs.
2 Satz 1 GG hat die Gemeinde das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse
und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen
spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen
gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde
betreffen.
Nach einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 79, 127 [147]) erlangt die
Gemeinde aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches und kein
allgemeines politisches Mandat. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die
Gemeinde somit auf die Wahrnehmung der ihr verfassungsrechtlich oder einfachrechtlich
zugewiesenen Aufgaben beschränkt. Eine Überschreitung des eigenen Wirkungskreises
ist daher unzulässig und kann sogar von der Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet
werden.
Anders verhält es
sich nur, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen der Landes – oder Bundesregierung
konkret betroffen ist. In diesem Fall kann sie sich dazu äußern und Stellung
beziehen.
Für die
Vermögenssteuer ist der Bundesgesetzgeber zuständig. Mit einem Betritt zum
Bündnis „UmFAIRteilen“ und dem Bekenntnis zur (Wieder-) Einführung der
Vermögenssteuer verlässt die Gemeinde die Grenzen ihres eigenen Wirkungskreises
und befasst sich mit Angelegenheiten, die nicht in ihren originären
Zuständigkeitsbereich fallen und auf die sie zudem keinen Einfluss hat.
In Vertretung
Arne Schneider