Betreff
Beitritt zum Bündnis "UmFAIRteilen"
- Antrag der Gruppe Linke und Piraten im Rat der Stadt Laatzen -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2012/265/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Das Bündnis "UmFAIRteilen - Reichtum besteuern" ist ein Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Zum Trägerkreis gehören u. a. die Arbeiterwohlfahrt, der Sozialverband Deutschland oder die Gewerkschaft ver.di. Das Bündnis kämpft für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG hat die Gemeinde das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen.

 

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 79, 127 [147]) erlangt die Gemeinde aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches und kein allgemeines politisches Mandat. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Gemeinde somit auf die Wahrnehmung der ihr verfassungsrechtlich oder einfachrechtlich zugewiesenen Aufgaben beschränkt. Eine Überschreitung des eigenen Wirkungskreises ist daher unzulässig und kann sogar von der Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet werden.

 

Anders verhält es sich nur, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen der Landes – oder Bundesregierung konkret betroffen ist. In diesem Fall kann sie sich dazu äußern und Stellung beziehen.

 

Für die Vermögenssteuer ist der Bundesgesetzgeber zuständig. Mit einem Betritt zum Bündnis „UmFAIRteilen“ und dem Bekenntnis zur (Wieder-) Einführung der Vermögenssteuer verlässt die Gemeinde die Grenzen ihres eigenen Wirkungskreises und befasst sich mit Angelegenheiten, die nicht in ihren originären Zuständigkeitsbereich fallen und auf die sie zudem keinen Einfluss hat.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Arne Schneider