-Beschluss über die bisher vorgebrachten Anregungen und Bedenken-
-Beschluss zur öffentlichen Auslegung-
-Satzungsbeschluss unter Vorbehalt-
Sachverhalt:
Bezug nehmend auf die Drucksache 2012/341 wurde auch zur Vorbereitung der Ansiedlung eines Baufachmarktes an der Würzburger Straße der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 erarbeitet und damit die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beteiligt. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage 1 und 2) sind entsprechend ausgewertet worden und dazu wurde jeweils ein Beschlussvorschlag gemacht.
Die wesentlichen Stellungnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen und wurden entsprechend „abgewogen“.
Die Region Hannover
hat sich im Rahmen ihrer raumordnerischen Beurteilung umfassend mit der Verträglichkeit
im Rahmen des regionalen Raumordnungsprogramms und der Bewertung des
Beeinträchtigungsverbots beschäftigt. So fordert die Region Hannover die Beschränkung
der Zulässigkeit durch die Darstellung eines SO „Bau- und Gartenmarkt“ auf der
Ebene des Flächennutzungsplans und die Beschränkung des innenstadtrelevanten
Randsortiments auf 800 m² Verkaufsfläche auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung. Beiden Forderungen wird uneingeschränkt nachgekommen. Bei der
Dimensionierung des Vorhabens fordert die Region Hannover eine Reduzierung des
Vorhabens, um eine geringere Beeinträchtigung der benachbarten Standorte in
Hannover, Sehnde und Sarstedt zu gewährleisten. Als Schwellenwert gibt die
Region eine Umverteilungsquote, also der Anteil des Umsatzes, den andere
Standorte verlieren, von 20 Prozent an. Durch die vorgenommene Reduzierung der
Verkaufsfläche auf 17.500 m², gegenüber den ursprünglich angedachten 20.459 m²,
wird dieses Ziel erreicht. Keiner der Baumarktstandort in Hannover, Sehnde oder
Sarstedt verliert mehr als 20 Prozent seines Umsatzes und der
Einzelhandelsgutachter geht davon aus dass eine kurzfristige einzelbetriebliche
Geschäftsaufgabe eines betroffenen Baumarktes sehr unwahrscheinlich ist.
Die Stadt Hannover
zielt in ihrer Stellungnahme ebenfalls auf das Beeinträchtigungsverbot ab. Die
Landeshauptstadt sieht kein Potential für eine weitere Baumarktansiedlung in
Laatzen und sieht den Einzelhandelsstandort in der Hildesheimer Straße in
Wülfel (Max Bahr) bei einer Ansiedlung in Gefahr. Der Einschätzung der Stadt
Hannover wird nicht gefolgt. Bei einer Einzelhandelszentralität im baumarktspezifischen
Sortiment von 91 % liegt Laatzen deutlich unter den Werten die von einem
Mittelzentrum (mindestens 100 %) zu erwarten sind. Der Einzelhandelsstandort
Hildesheimer Straße ist zudem kein integrierter Standort und unterliegt damit
keinem besonderen Schutz. Durch die Reduzierung der Verkaufsfläche um fast
3.000 m², werden die Auswirkungen auf den dortigen Baumarkt aber noch einmal
stark reduziert. Mit einer Umverteilungsquote von sehr deutlich unter 20 % sind keine gravierenden Beeinträchtigungen
des Standorts zu erwarten.
Die Stellungsnahmen
der Üstra und der Regionsstraßenverwaltung beschäftigen sich mit der Ein- und
Ausfahrt zur Erich-Panitz-Straße. Während die Regionsstraßenverwaltung die
Ausfahrt weiter nach Norden verlegen möchte, regt die Üstra an, dort nur eine
Einfahrt zuzulassen, da viele Wendevorgänge am Knoten Erich-Panitz-Straße /
Würzburger Straße befürchtet werden. Beiden Stellungnahmen wird nicht gefolgt,
da der vierspurige Ausbau der Erich-Panitz-Straße in diesem Bereich und die bei
den Verkehrszählungen ermittelten Wendevorgänge keine Beeinträchtigung des
Verkehrs vermuten lassen. Um dies sicher zu stellen, soll die Uestra bei der
Optimierung der Signalschaltung beteiligt werden.
Enercity Netz hat
in seiner Stellungnahme auf den Verlauf einer Gashochdruckleitung hingewiesen.
Deren Verlauf und daraus folgend Beschränkungen bei der Bepflanzung werden in
die Planungen übernommen.
Anregungen und
Beteiligungswünsche, die im weiteren Verfahren berücksichtig werden, kamen vom
Zweckverband Abfallwirtschaft (aha), der Polizeidirektion Hannover, der IHK
Hannover und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst, sowie den Bereichen
Naturschutz, Bodenschutz und Brandschutz der Region Hannover.
Der Beschlussvorschlag 2 dient zur Billigung des Planentwurfes und zur Fortführung des Planverfahrens gemäß Baugesetzbuch.
Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens ist ebenso wie bei der parallel laufenden Flächennutzungsplanänderung ein Satzungsbeschluss unter dem Vorbehalt vorgesehen, dass im kommenden Beteiligungsverfahren keine wesentlichen Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Im Auftrag:
Dürr
Anlagen:
Anlage 1 zur Abwägung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen
Anlage 2 eingegangene Stellungnahmen
Anlage 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen
Anlage 4 Begründung zum Bebauungsplan
Beschlussvorschlag:
- Über die im Beteiligungsverfahren gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird entsprechend der Beschlussvorschläge (Anlage 1) beschlossen.
- Dem in der Anlage 3 bis 4 beigefügten Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Bauhaus“ und der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt. Dieser Entwurf ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
- Unter dem Vorbehalt, dass keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 (2) BauGB vorgebracht werden, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 „Bauhaus“ in der beiliegenden Fassung als Satzung nebst Begründung beschlossen.