-Beschluss über die bisher vorgebrachten Anregungen und Bedenken-
-Beschluss zur öffentlichen Auslegung
-Beschluss der 75. Änderung unter Vorbehalt-
Sachverhalt:
Die Stadt Laatzen beabsichtigt, in unmittelbarer Zentrumsnähe einen Baufachmarkt anzusiedeln. Der dazu im Parallelverfahren aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Da dieser bisher dort ein Gewerbegebiet vorsah, ist die Änderung in ein Sondergebiet „Bau- und Gartenmarkt“ erforderlich.
In einem ersten Verfahrensschritt wurden mit dieser Planungsabsicht die Träger öffentlicher Belange beteiligt, die dazu zum Teil Stellung genommen haben (siehe Beschlussvorschlag zu 1). Da bei den Stellungnahmen zum Teil nicht genau zwischen Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplan unterschieden wird, ist ergänzend dazu auch die Vorlage zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 heranzuziehen.
Zur Fortsetzung der Planung ist nun als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung vorgesehen.
Um das Verfahren zu beschleunigen und eine erneute Beratung bzw. Beschlussfassung möglichst zu sparen, wird zudem empfohlen, die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass in dem anstehenden Beteiligungsverfahren keine wesentlichen Bedenken gegen diese Planung vorgebracht werden.
Im Auftrag:
Dürr
Anlagen
Anlage 1 zur Abwägung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen
Anlage 2 eingegangene Stellungnahmen
Anlage 3 Plan der Änderung des FNP
Anlage 4 Begründung zur Änderung des FNP
Beschlussvorschlag:
- Über die Anregungen und Stellungnahmen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover sowie der Abfallentsorgung wird entsprechend den Beschlussvorschlägen (Anlage 1) beschlossen.
- Dem in den Anlagen 3 und 4 dargestellten Entwurf für die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt. Die Planung ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
- Unter dem Vorbehalt, dass keine weiteren wesentlichen Anregungen oder Bedenken im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3(2) BauGB vorgebracht werden, wird die 75. Änderung in der beiliegenden Fassung nebst Begründung beschlossen.