-Stellungnahme der Verwaltung
Die Straße „Am Lindenplatz“
befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Bei Befahren eines solchen Bereichs
besteht die erhöhte Verpflichtung zur Aufmerksamkeit und Eigenverantwortung.
Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich dieser
besonderen Verkehrssituation anpassen. Dazu gehört auch, sich in diesem Fall
vorsichtig einer einmündenden Straße zu nähern.
Der Bereich des Lindenplatzes
ist geprägt durch eine alte Wohnbebauung, deren Bewohnerinnen und Bewohner auf
die öffentliche Straße zum Abstellen von Kraftfahrzeugen angewiesen sind. Ein
überhöhtes Geschwindigkeitsaufkommen ist
aufgrund der parkenden Autos und den Verschwenkungen im Straßenverlauf
selten. Der Spielplatz befindet sich seit vielen Jahrzehnten an dieser Stelle.
Er ist eingefriedet mit einem ca. 0,8 m hohen Zaun. Die Eingänge zum Spielplatz
befinden sich an der West- und Ostseite des Platzes, wo ausgesprochen geringer
Verkehr herrscht. Durch eine jeweils zweireihige Baumbepflanzung ist darüber
hinaus ein natürlicher Eingangsbereich vorhanden. Vom Ein-/Ausgang bis zur
Straße gilt es einige Meter zu überwinden, d.h. die Kinder betreten nicht
sofort die Fahrbahn, wenn sie den Spielplatz verlassen.
Verkehrsunfälle sind nach
Auskunft der Polizei nicht verzeichnet.
Wie bereits in einem
persönlichen Gespräch vor Ort am 05.10.2010 mit Herrn Stratmann von der Polizei
Laatzen, Frau Schrader von der Straßenverkehrsbehörde und Frau Hendrych
erläutert wurde, sind Maßnahmen in einem geschwindigkeitsreduziertem Bereich
wie dem Lindenplatz, nur unter ganz besonderen Umständen möglich.
Zusätzliche
Beschilderungen wie z.B. mit dem Verkehrszeichen 136 (Achtung Kinder) sind
gemäß den Verwaltungsvorschriften (VwV) in Tempo-30-Zonen in der Regel nicht
erforderlich. Die VwV wurde im Jahre 2009 im Wortlaut verändert, da bis dahin
aufgrund der unbestimmten Formulierung eine flächendeckende Aufstellung des
Zeichens praktiziert wurde. In der Annahme, dass eine möglichst umfangreiche
Beschilderung die Kinder vor den Gefahren des Straßenverkehrs bewahrt, wurde
dieses Zeichen bis dahin auch in Laatzen häufig verwendet. Das hatte zur Folge,
dass das Gefahrzeichen kaum noch als besondere Warnung wahrgenommen wurde und
häufig unbeachtet blieb. Die Neuregelung in der StVO gebietet es, in Tempo
30-Zonen diese Verkehrszeichen systematisch zu entfernen. Das Fehlen dieser
Verkehrszeichen ist damit ein weiteres typisches Erkennungsmerkmal von Tempo-30-Zonen.
Bodenmarkierungen
gehören zu den Verkehrseinrichtungen und sind, wie die Verkehrszeichen auch,
nur dort anzuordnen, wo es die Umstände zwingend erfordern.
Bei
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs inmitten einer Tempo-30-Zone
ist
mit Ignoranz der Verkehrsregeln zu rechnen, da die mit einem verkehrsberuhigten
Bereich verbundenen Verkehrsregeln deutlich aus der Gesamtheit der
Tempo-30-Zone herausragen. Da in verkehrsberuhigten Bereichen die gesamte
Straße als Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht, wäre darüber hinaus eine
spürbare Reduzierung von Parkflächen zur Schaffung dieser Flächen die Folge.
Die verbleibenden Parkflächen müssen durch Markierungen oder Pflasterwechsel
ausgewiesen werden.
Die
Verbesserung der Verkehrssicherheit ist eine der Basisaufgaben der Straßenverkehrsbehörde.
Sie prüft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Straßenbaulastträgern und der
Polizei, ob Maßnahmen zur Verkehrslenkung erforderlich sind und in welcher Art
sie durchgeführt werden müssen. Die gesetzlichen Vorgaben sind hierbei stets zu
beachten und geben den Ermessenspielraum vor.
Die
bloße Vermutung, dass aufgrund einer besonderen Verkehrslage ein Unfall geschehen
könnte, reicht grundsätzlich nicht aus, um verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen,
weil Unfälle jederzeit und überall auftreten. Auch eine Beschilderung oder
Markierung schützt nicht vor Unfällen. Gerade Anwohnerinnen und Anwohner sowie
Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer (Lieferservice, Post, Müllabfuhr), die täglich
mit übermäßigem Verkehrszeichenaufkommen konfrontiert werden, neigen dazu,
diese zu ignorieren. Durch eine nicht vorhandene Beschilderung sind die
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gezwungen, mit erhöhter
Aufmerksamkeit den Bereich zu befahren.
Am
Lindenplatz werden aus den vorgenannten Gründen keine verkehrsberuhigenden
Maßnahmen durch Beschilderungen und/oder Markierungen ergriffen.
Sichtbehinderungen
die möglicherweise durch Bewuchs auf den Spielplatz Gelände bestanden, wurden
begutachtet und werden in Kürze durch Rückschnitt beseitigt.
Im Auftrag
Dürr