Betreff
Der Lindenplatz in Alt-Laatzen muss aufgrund des Spielplatzes verkehrssicherer gestalten werden.
-Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2012/284/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

Die Straße „Am Lindenplatz“ befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Bei Befahren eines solchen Bereichs besteht die erhöhte Verpflichtung zur Aufmerksamkeit und Eigenverantwortung. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich dieser besonderen Verkehrssituation anpassen. Dazu gehört auch, sich in diesem Fall vorsichtig einer einmündenden Straße zu nähern.

Der Bereich des Lindenplatzes ist geprägt durch eine alte Wohnbebauung, deren Bewohnerinnen und Bewohner auf die öffentliche Straße zum Abstellen von Kraftfahrzeugen angewiesen sind. Ein überhöhtes Geschwindigkeitsaufkommen ist  aufgrund der parkenden Autos und den Verschwenkungen im Straßenverlauf selten. Der Spielplatz befindet sich seit vielen Jahrzehnten an dieser Stelle. Er ist eingefriedet mit einem ca. 0,8 m hohen Zaun. Die Eingänge zum Spielplatz befinden sich an der West- und Ostseite des Platzes, wo ausgesprochen geringer Verkehr herrscht. Durch eine jeweils zweireihige Baumbepflanzung ist darüber hinaus ein natürlicher Eingangsbereich vorhanden. Vom Ein-/Ausgang bis zur Straße gilt es einige Meter zu überwinden, d.h. die Kinder betreten nicht sofort die Fahrbahn, wenn sie den Spielplatz verlassen.

Verkehrsunfälle sind nach Auskunft der Polizei nicht verzeichnet.

Wie bereits in einem persönlichen Gespräch vor Ort am 05.10.2010 mit Herrn Stratmann von der Polizei Laatzen, Frau Schrader von der Straßenverkehrsbehörde und Frau Hendrych erläutert wurde, sind Maßnahmen in einem geschwindigkeitsreduziertem Bereich wie dem Lindenplatz, nur unter ganz besonderen Umständen möglich.

Zusätzliche Beschilderungen wie z.B. mit dem Verkehrszeichen 136 (Achtung Kinder) sind gemäß den Verwaltungsvorschriften (VwV) in Tempo-30-Zonen in der Regel nicht erforderlich. Die VwV wurde im Jahre 2009 im Wortlaut verändert, da bis dahin aufgrund der unbestimmten Formulierung eine flächendeckende Aufstellung des Zeichens praktiziert wurde. In der Annahme, dass eine möglichst umfangreiche Beschilderung die Kinder vor den Gefahren des Straßenverkehrs bewahrt, wurde dieses Zeichen bis dahin auch in Laatzen häufig verwendet. Das hatte zur Folge, dass das Gefahrzeichen kaum noch als besondere Warnung wahrgenommen wurde und häufig unbeachtet blieb. Die Neuregelung in der StVO gebietet es, in Tempo 30-Zonen diese Verkehrszeichen systematisch zu entfernen. Das Fehlen dieser Verkehrszeichen ist damit ein weiteres typisches Erkennungsmerkmal von Tempo-30-Zonen.

 

Bodenmarkierungen gehören zu den Verkehrseinrichtungen und sind, wie die Verkehrszeichen auch, nur dort anzuordnen, wo es die Umstände zwingend erfordern.

 

Bei Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs inmitten einer Tempo-30-Zone

ist mit Ignoranz der Verkehrsregeln zu rechnen, da die mit einem verkehrsberuhigten Bereich verbundenen Verkehrsregeln deutlich aus der Gesamtheit der Tempo-30-Zone herausragen. Da in verkehrsberuhigten Bereichen die gesamte Straße als Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht, wäre darüber hinaus eine spürbare Reduzierung von Parkflächen zur Schaffung dieser Flächen die Folge. Die verbleibenden Parkflächen müssen durch Markierungen oder Pflasterwechsel ausgewiesen werden.

 

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist eine der Basisaufgaben der Straßenverkehrsbehörde. Sie prüft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Straßenbaulastträgern und der Polizei, ob Maßnahmen zur Verkehrslenkung erforderlich sind und in welcher Art sie durchgeführt werden müssen. Die gesetzlichen Vorgaben sind hierbei stets zu beachten und geben den Ermessenspielraum vor.

 

Die bloße Vermutung, dass aufgrund einer besonderen Verkehrslage ein Unfall geschehen könnte, reicht grundsätzlich nicht aus, um verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, weil Unfälle jederzeit und überall auftreten. Auch eine Beschilderung oder Markierung schützt nicht vor Unfällen. Gerade Anwohnerinnen und Anwohner sowie Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer (Lieferservice, Post, Müllabfuhr), die täglich mit übermäßigem Verkehrszeichenaufkommen konfrontiert werden, neigen dazu, diese zu ignorieren. Durch eine nicht vorhandene Beschilderung sind die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gezwungen, mit erhöhter Aufmerksamkeit den Bereich zu befahren.

 

Am Lindenplatz werden aus den vorgenannten Gründen keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen durch Beschilderungen und/oder Markierungen ergriffen.

 

Sichtbehinderungen die möglicherweise durch Bewuchs auf den Spielplatz Gelände bestanden, wurden begutachtet und werden in Kürze durch Rückschnitt beseitigt.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Dürr