- Unterstützung für Kinder aus finanzschwachen Familien -
Sachverhalt:
Das Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe, die unter Beteiligung der Schulen und des Stadtelternrates zusammengekommen ist, ist als Anlage 1 dargestellt. Hierzu ist Folgendes zu ergänzen:
· Eine präzise Kostenkalkulation ist mit den derzeit verfügbaren Unterlagen nicht möglich. Die in Anlage 2 aufgeführten Personenzahlen (Soz.Hilf. u. a., Geschwister) umfassen nicht die Geringverdiener mit Wohngeldanspruch, weil hierzu keine Erhebungsdaten vorliegen. Außerdem handelt es sich bei den dort bezifferten Geschwisterkindern um diejenigen, die auch bei der entgeltlichen Schulbuchausleihe eine Ermäßigung erhalten. Diese Ermäßigung kommt jedoch erst ab dem 3. Kind zum Tragen, während die von der AG vorgeschlagene Förderung bereits ab dem 2. Kind einsetzen soll. Somit ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Personenkreis in jedem Falle größer sein dürfte, als in Anlage 2 dargestellt.
· Den entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, müssten die Schulen die Neuerung durch Elternbriefe o. ä. kommunizieren, damit der in Betracht kommende Personenkreis die Möglichkeit bekommt, sich anzumelden. Inwieweit das Angebot der Preisermäßigung dann tatsächlich angenommen wird und wie oft die betreffenden Schüler/innen wöchentlich am Mittagstisch teilnehmen werden, ist nach wie vor äußerst schwer einschätzbar. Die Verwaltung schlägt daher vor – auch mit Rücksicht auf das Kassenwirksamkeitsprinzip -, zunächst pauschal 15.000 € für 2007 außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung kann im Rahmen des Jahresabschlusses 2007 erfolgen. Für die Haushaltsplanberatungen 2008 ff wird eine verfeinerte Kalkulation – unter Auswertung der ersten Erfahrungen – vorgenommen.
· Die „technische“ Umsetzung des Abrechnungsverfahrens mit den Caterern ist nach erfolgter Absprache per 05.11.07 grundsätzlich möglich. Mit dieser Einrichtung des Sozialtarifs scheidet im übrigen die Problematik der Anrechenbarkeit von Transferleistungen beim betreffenden Personenkreis aus, weil keine direkten Zuwendungen erfolgen. Das bedeutet, dass Sinn und Zweck des Vorhabens auch tatsächlich erreichbar sind.
· Zum Thema „Sponsoring“ ist zu berichten, dass der genannte Verein in Berlin dort seit 12 Jahren aktiv ist und eine Mischung aus festen Sponsoren und der Akquirierung neuer Spender besteht. Hingewiesen wurde dabei, dass die Spendenbereitschaft für einen freien Träger (hier: der Verein) allgemein wesentlich höher ist als für eine Kommune/Behörde.
In Vertretung:
Fischbach
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Alle Schülerinnen und Schüler, die am Mittagstisch in einer der Laatzener Schulmensen teilnehmen und zum nachstehenden Personenkreis gehören, sollen hierfür ab dem 05.11.07 einen um 1,50 € reduzierten Preis je Mahlzeit zahlen:
Leistungsberechtigte nach dem
· Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
· Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schüler/innen, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
· Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
· Asylbewerberleistungsgesetz
· Wohngeldgesetz
Die entstehenden Differenzen zum jeweiligen Normalpreis soll die Stadt an die Catering-Unternehmen erstatten. Zur Finanzierung der von der Stadt zu übernehmenden Kosten im Jahr 2007 stimmt der Rat einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 15.000 € zu. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2007.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Folgejahre entsprechende Mittel in die Haushaltspläne einzustellen.
Hinsichtlich einer Geschwisterermäßigung wird die Verwaltung zunächst beauftragt, den zu erwartenden Umfang und die damit verbundene Kostengrößenordnung zu ermitteln und zur weiteren Beratung vorzulegen.
Anlagen