Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport
und Gesellschaft am 22.05.07 hatte die Verwaltung berichtet, dass das Gymnasium
und die Realschule jeweils die Arbeit an einem Ganztagsschulkonzept aufgenommen
haben. Ziel ist der Beginn des Ganztagsbetriebs zum Schuljahr 08/09.
Dieser Vorlage beigefügt sind nunmehr die Konzepte beider
Schulen, die diese
in der Sitzung des Fachausschusses am 25.09.07 ausführlich
mündlich erläutern werden. Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache waren
noch Ergänzungen hinsichtlich der unterschiedlichen Ganztagsschul-Modelle
(„echte“ Ganztagsschule nach Ziffer 2.4. bzw. Ganztagsschule nach Ziffer 8.2
des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“) erforderlich,
über die ebenfalls in der Sitzung berichtet werden kann.
Die Konzepte dienen als Grundlage für die formalen Anträge
auf Einrichtung von Ganztagsschulen beim Land, die spätestens am 01.12.07 im
Kultusministerium vorliegen müssen.
Weil nach den bisherigen Erfahrungen nicht davon ausgegangen werden kann, dass
die beiden Schulen sofort als „echte“ Ganztagsschulen mit zusätzlichen Personalressourcen genehmigt werden, sollte der Antrag – wie auch bei den anderen Ganztagsschulen in Laatzen – hilfsweise zusätzlich nach Ziffer 8.2 des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ gestellt werden. Zur Erinnerung anbei der Wortlaut:
„8.2 Schulen können im Einvernehmen mit ihrem Schulträger eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern vereinbaren, um auf der Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts eine offene Ganztagsschule gem. Nr. 2.4.1 einzurichten. Die Genehmigung wird erteilt, sofern für die Schülerinnen und Schüler an mindestens drei Tagen einer vollen Unterrichtswoche ganztagsspezifische Nachmittagsangebote eingerichtet sind, Zielsetzung und Organisationsform des Ganztagsangebots den sonstigen Rahmenvorgaben dieses Erlasses entsprechen und auch die nachmittäglichen Angebote für die Schülerinnen und Schüler unter Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit ihr durchgeführt werden.
Ein Zuschlag zur Personalversorgung kann abweichend von Nr. 6.3 und Nr. 7 gewährt werden, sofern hierfür die sächlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.“
Für die Arbeit nach Ziffer 8.2 sollten beiden Schulen entsprechend der bisherigen Handhabung bei den anderen Ganztagsschulen zunächst pauschal jeweils 10.000 € im (Kalender-)Jahr für Honorarkräfte zur Verfügung gestellt werden (für 2008 anteilig jeweils 4.200 €).
Weil erst jetzt die Vorstellungen der Schulen zum Ausstattungsbedarf konkret vorliegen, konnte der Investitionsumfang bisher noch nicht sicher ermittelt werden. Dies gilt insbesondere für den Standort und die Größe der Mensa. Hierfür wurden bisher mit den Schulen sowohl Lösungen im Gebäude als auch durch einen Anbau diskutiert, deren Kosten überschlägig rd. 900.000 € bzw. rd. 1,6 Mio. € betragen würden. Dem Konzept des Gymnasiums ist zu entnehmen, dass aus schulischer Sicht die eigentlich kostengünstigere Variante im Gebäudebestand zu Gunsten des Pausen- und Freizeitbereiches nicht realisiert werden sollte.
Hinzu kommen ferner die genannten kleineren Umbauten und der Erwerb von Ausstattungsgegenständen. Die Kostenermittlungen werden nun umgehend erfolgen. Die Verwaltung strebt an, das Ergebnis noch in die Haushaltsplanberatungen 2008 einfließen zu lassen. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass hierfür keine Fördermittel aus dem IZBB-Programm zu erwarten sind, weil dieses überzeichnet ist und ohnehin Ende 2007 ausläuft.
Im Auftrage:
Schneider
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die mit D.-Nr. 174/2007 vorgelegten und mündlich ergänzten Ganztagsschulkonzepte der Erich Kästner Realschule und des Erich Kästner Gymnasiums werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen für beide Schulen zu stellen. Hilfsweise sind die Anträge nach Ziffer 8.2 des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Investitionsmaßnahmen zu konkretisieren und zur weiteren Beratung vorzulegen.