- Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen im Rat -
Immer
mal wieder wurde in den Schulausschuss-Sitzungen sowohl von den Schülern als
auch von den Schulelternratsvertretern über Unsauberkeit in den Schulen
geklagt.
Wir
fragen daher die Verwaltung:
1. Werden alle Schulen von Fremdleistern
gereinigt? Wenn nein, wie viele Schulen werden durch städtische Mitarbeiter
gereinigt?
2. Gibt es ein detailliertes
Leistungsverzeichnis für jedes einzelne Gebäude zwischen der Reinigungsfirma
und dem Schulträger?
3. Wenn es zu Beschwerden kam, welche
Schulen und welche Firmen waren betroffen?
4. Wer überprüft die Einhaltung des
Leistungsverzeichnisses?
5. Wie werden nicht eingehaltene
Leistungen von Seiten der Schulen dokumentiert?
6. Gibt es ein Mängelverzeichnis im
Hinblick auf die Sauberkeit zu den jeweiligen Gebäuden?
7. Wie erfolgt die Nachbesserung im
jeweiligen Fall durch die Reinigungsfirma?
8. Wird bei der nächsten Ausschreibung
eine Verbesserung durch Anpassung der Leistungsbeschreibung
erwirkt?
9. Gibt es eine Vergleichsberechnung der
Qualität zur Preis zwischen Fremdleistern und eigenen Kräften?
10. Welche Kündigungsfristen sind zu
berücksichtigen im Falle eines Anbieterwechsels?
11. Welche Konditionen sind Bestandteil
der Verträge zu Reinigungsleistungen?
Mit
freundlichen Grüßen
Marion
Bode-Pletsch