Sachverhalt:
Neben dem Bund
haben bisher zehn weitere Bundesländer ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
erlassen, welches jeder Person einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen
Informationen gewährt. In Niedersachsen existiert bisher kein
Informationsfreiheitsgesetz. Aus diesem Grund haben bereits mehrere niedersachsächsische
Kommunen Informationsfreiheitssatzungen erlassen.
Rechtsgrundlage für
solche Satzungen ist § 10 NKomVG. Danach können Gemeinden ihre eigenen
Angelegenheiten als Satzung regeln. Die Satzungskompetenz umfasst alle
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Dazu gehört neben der Planungs-,
Finanz- und Personalhoheit insbesondere das Recht, der selbständigen inneren
Organisation. Aus dieser Organisationshoheit folgt die Kompetenz für Satzungsregelungen
zur Informationsfreiheit. Allerdings muss sich eine Informationsfreiheitssatzung
auf den eigenen Wirkungskreis beschränken.
In Vertretung
Arne Schneider
Anlage
Anlage - Informationsfreiheitssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Laatzen gibt sich die anliegende Informationsfreiheitssatzung
(Anlage 1).