Betreff
Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Laatzen
Vorlage
2012/315
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Neben dem Bund haben bisher zehn weitere Bundesländer ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlassen, welches jeder Person einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt. In Niedersachsen existiert bisher kein Informationsfreiheitsgesetz. Aus diesem Grund haben bereits mehrere niedersachsächsische Kommunen Informationsfreiheitssatzungen erlassen.

 

Rechtsgrundlage für solche Satzungen ist § 10 NKomVG. Danach können Gemeinden ihre eigenen Angelegenheiten als Satzung regeln. Die Satzungskompetenz umfasst alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Dazu gehört neben der Planungs-, Finanz- und Personalhoheit insbesondere das Recht, der selbständigen inneren Organisation. Aus dieser Organisationshoheit folgt die Kompetenz für Satzungsregelungen zur Informationsfreiheit. Allerdings muss sich eine Informationsfreiheitssatzung auf den eigenen Wirkungskreis beschränken.

 

In Vertretung

 

 

Arne Schneider

 

 

Anlage

 

Anlage  - Informationsfreiheitssatzung 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Laatzen gibt sich die anliegende Informationsfreiheitssatzung (Anlage 1).