- Anfrage von Ratsfrau Gundhild Fiedler-Dreyer (CDU) -
- Stellungnahme der Verwaltung -
zu 1). " Welche Möglichkeiten des
Repowerings von Windkraftanlagen sind baurechtlich am Standort "Am
Streitberg" in Laatzen- Oesselse derzeit zulässig?":
Die Standorte der
beiden seit 1995 in Betrieb befindlichen WKA am westlichen Ortsrand Oesselses
sind im Rahmen der seit 06.07.2006
wirksam 69. Änderung des Flächennutzungsplanes erstmals als
"Sondergebiet für Windkraftwerke /
Einzelanlagen" aufgenommen worden (s. Anlage).
Die
"Entwicklungsmöglichkeiten" dieses
- im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2005 nicht ausgewiesenen - Standortes gehen kaum über die
Bestandssicherung bzw. Erneuerung z.B. der Technik hinaus. Sie
ergeben sich aus den textlichen Festlegungen zur Beschränkung der Anlagenhöhe
(§ 2), der zulässigen Schallleistung (§
4) und erfordern im Falle baulicher Veränderungen gem. § 6 erhebliche
umfangreichere Kompensationsmaßnahmen als 1995 (damals waren lediglich zwei
Hecken anzulegen). Diese Festlegungen sind bindend.
zu 2). "Gibt es Überlegungen
seitens der Stadt, baurechtliche Veränderungen vorzunehmen.
Wenn ja, welche?":
Nein, bisher haben weder Rat noch Verwaltung der Stadt Laatzen Überlegungen zu baurechtlichen Veränderungen, etwa zur Ermöglichung höherer Anlagen, angestellt - außerdem wären solche Überlegungen nicht sinnvoll:
Der Abstand der 70 m hohen WKA zum Ortsrand Oesselse beträgt nur rd. 400 m Luftlinie. Im RROP 2005 sind für 100 m hohe WKA in Süd- und Westlage zu Wohngebieten Abstände von 1.000 m angesetzt, um den Einwirkungen von Lärm und Schlagschatten zu begegnen.