Flüchtlinge dezentral unterbringen!
- Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Laatzen -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Es handelt sich hierbei um eine Modifizierung
des weiterhin bestehenden Sachleistungsprinzips nach § 3 des
Asylbewerber-Leistungsgesetzes.
Der Personenkreis mit besonderen
Bedürfnissen (Schwangere, Alleinerziehende, minderjährige unbegleitete
Flüchtlinge, alte und chronisch kranke Personen) wurde nach den zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten bisher auch bevorzugt behandelt. Aufgrund der
persönlichen bzw. gesundheitlichen Verhältnisse erhält dieser Personenkreis
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.4 oder § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz,
da eine Ausreise nicht zugemutet werden kann.
Aufgrund der oben genannten Modifizierung
des Sachleistungsprinzips wurde bereits im Januar damit begonnen, die noch im
Wohnheim verbliebenen vier Familien mit 21 Personen aufzufordern, sich mit
Hilfe des Sozialen Dienstes eine Wohnung zu suchen.
Städtische Wohnungen zur Unterbringung
kinderreicher Familien stehen nicht zur Verfügung. Die Unterbringung muss auf
dem freien Wohnungsmarkt erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass der
Personenkreis der Duldungsinhaber keinen Anspruch auf Ausstellung eines
Wohnungsberechtigungsscheines nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG)
hat. Die Vermittlung in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung
scheidet damit grundsätzlich aus. Außerdem wird mit Erteilung der Duldung der
Aufenthalt auf die Stadt Laatzen beschränkt, so dass ein Ausweichen auf andere
Städte und Gemeinden nicht möglich ist.
Obwohl gerade die Suche nach Wohnraum für
kinderreiche Familien schwierig ist, da entsprechend große Wohnungen in Laatzen
erfahrungsgemäß selten frei werden, haben mittlerweile drei Familien eine
Wohnung erhalten. Eine Familie hält sich noch freiwillig im Wohnheim auf, will
aber eine Wohnung suchen. Daneben leben derzeit noch 5 alleinstehende
Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunterkunft.
Im Haushalt besteht bislang das Produkt
507300 Vorübergehende Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen, die
Kennzahlen und Kosten werden aber bereits
nach Kostenträgern getrennt erfasst (507301 Obdachlose und 507302
Flüchtlinge), die Bildung von zwei separaten Produkten ist aber möglich.
Im Auftrag