Betreff
Richtlinien zur Flüchtlingsunterbringung in Laatzen -
Flüchtlinge dezentral unterbringen!
- Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Laatzen -
- Stellungnahme der Verwaltung -
Vorlage
2012/252/1
Art
Mitteilung
Referenzvorlage

 

Grundsätzlich ist den Städten und Gemeinden im Rahmen der Heranziehung die Organisation der Unterbringung und die Leistungsgewährung für die Bedarfsposition Unterkunft freigestellt. Mit Rundschreiben Nr. 22/2011 hat die Region Hannover mitgeteilt, dass ein Grundinteresse darin besteht, Flüchtlingsfamilien die in Wohnheimen leben, in Wohnungen unterzubringen. Die Städte und Gemeinden wurden gebeten, dies bei der Organisation der Unterbringung sowie der Leistungsgewährung zu berücksichtigen.

 

Es handelt sich hierbei um eine Modifizierung des weiterhin bestehenden Sachleistungsprinzips nach § 3 des Asylbewerber-Leistungsgesetzes.

 

Der Personenkreis mit besonderen Bedürfnissen (Schwangere, Alleinerziehende, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, alte und chronisch kranke Personen) wurde nach den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bisher auch bevorzugt behandelt. Aufgrund der persönlichen bzw. gesundheitlichen Verhältnisse erhält dieser Personenkreis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.4 oder § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, da eine Ausreise nicht zugemutet werden kann.

 

Aufgrund der oben genannten Modifizierung des Sachleistungsprinzips wurde bereits im Januar damit begonnen, die noch im Wohnheim verbliebenen vier Familien mit 21 Personen aufzufordern, sich mit Hilfe des Sozialen Dienstes eine Wohnung zu suchen.

 

Städtische Wohnungen zur Unterbringung kinderreicher Familien stehen nicht zur Verfügung. Die Unterbringung muss auf dem freien Wohnungsmarkt erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass der Personenkreis der Duldungsinhaber keinen Anspruch auf Ausstellung eines Wohnungsberechtigungsscheines nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) hat. Die Vermittlung in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung scheidet damit grundsätzlich aus. Außerdem wird mit Erteilung der Duldung der Aufenthalt auf die Stadt Laatzen beschränkt, so dass ein Ausweichen auf andere Städte und Gemeinden nicht möglich ist.

 

Obwohl gerade die Suche nach Wohnraum für kinderreiche Familien schwierig ist, da entsprechend große Wohnungen in Laatzen erfahrungsgemäß selten frei werden, haben mittlerweile drei Familien eine Wohnung erhalten. Eine Familie hält sich noch freiwillig im Wohnheim auf, will aber eine Wohnung suchen. Daneben leben derzeit noch 5 alleinstehende Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunterkunft.

 

Im Haushalt besteht bislang das Produkt 507300 Vorübergehende Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen, die Kennzahlen und Kosten werden aber bereits  nach Kostenträgern getrennt erfasst (507301 Obdachlose und 507302 Flüchtlinge), die Bildung von zwei separaten Produkten ist aber möglich.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Schrader