Betreff
Richtlinien zur Flüchtlingsunterbringung in Laatzen -
Flüchtlinge dezentral unterbringen!
- Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen -
Vorlage
2012/252
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine Aufgabe, zu der die Stadt Laatzen gesetzlich verpflichtet ist. Die Zuweisung erfolgt seitens der Region Hannover. Die Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Voraussetzungen werden zwar durch die Flüchtlingspolitik auf Bundes- und Landesebene bestimmt. Kommunen entscheiden jedoch selbst, wie sie die Flüchtlinge vor Ort unterbringen. Das Land Niedersachsen bzw. die derzeitige Landesregierung hält am Grundsatz fest, die Regelunterbringung solle die in einer Gemeinschaftsunterkunft sein. Faktisch ist es allerdings so, dass bereits jetzt die Mehrheit der Flüchtlinge in Niedersachsen dezentral untergebracht wird. Auch in Laatzen wohnt nur die Minderheit der hier lebenden Flüchtlinge in dem Asylbewerberheim in Rethen. Schon in den letzten Jahren bemühte sich die Stadt, Flüchtlingen, deren Aufenthaltsstatus dies ohne Probleme zuließ, den Umzug in eine Privatwohnung zu ermöglichen.

 

Dennoch kam es vor, dass Familien dort teils über einen sehr langen Zeitraum von über zehn Jahren leben mussten. Dies soll in Zukunft ausgeschlossen sein. Menschen, die hier geboren werden und in Laatzen zur Schule gehen, sind Teil dieser Gesellschaft. Auch wenn sie und ihre schon lange hier lebenden Eltern aufgrund der Bleiberechtsregelung nur als geduldet gelten (und über viele Jahre in ständiger Unsicherheit und Angst vor Abschiebung leben mussten), gehören Familien mit minderjährigen Kindern nicht dauerhaft in ein Wohnheim!

 

Das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft trägt in der Regel nicht dazu bei, dass sich die Menschen zu Hause und integriert fühlen. Es fördert eher Gefühle der Isolation und eine Segregation innerhalb der Stadtgesellschaft. Das Gefühl, wirklich dazuzugehören, wird so erschwert. Eine eigene Wohnung dagegen wirkt sich in der Regel integrationsfördernd und positiv auf das Selbstbewusstsein aus. Die eigenständige, anfangs auch unterstützte Wohnungssuche ist ein wichtiger Schritt. Eigenverantwortlichkeit wird so gestärkt und soziale Teilhabe gefördert.

 

Dass eindeutig definierte Personen mit besonderen Bedürfnissen im künftigen Konzept zur Flüchtlingsunterbringung aufgeführt werden sollen, orientiert sich an den Bemühungen in anderen Kommunen und beruht auf dortigen Erfahrungen. Schwangere, Alleinerziehende, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, alte und chronisch kranke Personen, insbesondere psychisch kranke bzw. traumatisierte Menschen brauchen einen besonders geschützten Raum, den das Wohnheim nicht bietet, und eine besondere Form der Unterstützung. Auch wenn die Anzahl solcher Personen in einer Kommune wie Laatzen angesichts insgesamt niedriger Zahlen von unterzubringenden Flüchtlingen ziemlich klein sein und bleiben mag, scheint hier ein besonderes Augenmerk sinnvoll zu sein, um eine adäquate Form der Unterbringung für diesen Personenkreis sicherzustellen.

 

 

Ernesto Nebot Pomar (Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Laatzen)

Andreas Quasten (Vors. der Fraktion B.90/Die Grünen im Rat der Stadt Laatzen)

 

Antrag:

 

1.     Die Unterbringung von Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft soll in Laatzen bis Ende des Jahres 2015 der Vergangenheit angehören. Bis dahin sollen erwachsene Einzelpersonen maximal ein Jahr im derzeitigen Asylbewerberheim in Rethen untergebracht werden. Bestimmte Personen mit besonderen Bedürfnissen sind bereits ab sofort grundsätzlich davon auszunehmen. Familien mit minderjährigen Kindern sollen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – gar nicht mehr dort untergebracht werden. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen wird in Laatzen zukünftig die Regelunterbringung.

 

2.     Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat der Stadt Laatzen ein Konzept vorzulegen, das Richtlinien zur Unterbringung von Flüchtlingen in Laatzen enthält. Darin sollen auch Personengruppen mit besonderen Bedürfnissen aufgeführt werden.

 

3.      Im Haushalt 2013 soll es ein eigenes Produkt für die „Vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen“ geben, das die Richtlinien berücksichtigt und zum Inhalt hat, dass Flüchtlinge in Laatzen grundsätzlich dezentral untergebracht werden sollen.