- Nahversorgungszentrum Rethen -
- hier: Aufstellungsbeschluss -
Sachverhalt:
Für den Planbereich bestehen verschiedene Änderungsabsichten. Neben den Umbauüberlegungen für das derzeitige Nahversorgungszentrum gibt es Ansiedlungsabsichten für weiteren Einzelhandel. Im Planverfahren sollte daher geprüft werden, ob weitere Einzelhandelsflächen für Rethen in diesem Bereich notwendig bzw. verträglich sind.
Ebenso laufen zurzeit Planungen für den Bau eines Hochbahnsteiges in diesem Bereich und zudem besteht seit längerer Zeit die Absicht zur Anlage weiterer P + R-Flächen.
Für diese unterschiedlichen Veränderungsabsichten sind entsprechend neue Überlegungen zur Verkehrserschließung anzustellen, die ebenfalls zu berücksichtigen wären.
Im Auftrag:
Anlage
Plan des Geltungsbereiches
Dürr
Beschlussvorschlag:
Für den Bereich südlich der Hildesheimer Straße zwischen „Zuckerstraße“ und Bahnlinie (incl. eines ca. 20 m breiten Streifens der Bahnanlage) sollen die dort bestehenden Bebauungspläne geändert werden. Der vorläufige Geltungsbereich des Plangebietes ist in der anliegenden Karte dargestellt.
Ziel der Änderung ist die städtebauliche Neuordnung insbesondere unter Berücksichtigung möglicher Erweiterung der Einzelhandelsflächen, des geplanten Stadtbahnhochbahnsteiges, einer P + R-Anlage sowie der sich daraus ggf. ergebenden Änderungen der verkehrlichen Erschließung.