- 2012/238/1
- 2012/238/11
- 2012/238/12
- 2012/238/14
- 2012/238/16
- 2012/238/18
- 2012/238/20
- 2012/238/22
- 2012/238/24
- 2012/238/26
- 2012/238/28
- 2012/238/3
- 2012/238/30
- 2012/238/32
- 2012/238/34
- 2012/238/35
- 2012/238/36
- 2012/238/38
- 2012/238/4
- 2012/238/40
- 2012/238/42
- 2012/238/44
- 2012/238/46
- 2012/238/47
- 2012/238/48
- 2012/238/5
- 2012/238/51
- 2012/238/52
- 2012/238/53
- 2012/238/7
- 2012/238/9
Sachverhalt:
Zur Begründung wird auf
den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie der weiteren Anlagen
verwiesen.
In Vertretung
Arne Schneider
Anlagen
1.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
2.
Haushaltsplan für 2013 mit u. a.
-
dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den
Teilhaushalten,
-
der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung,
-
der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen
und über den Stand der Schulden,
-
dem Haushaltssicherungskonzept und -bericht
-
dem Stellenplan
-
dem Beteiligungsbericht
-
dem Trägerbericht
Anlage 1 zur
Drucksachen-Nr. 2012/238
Haushaltssatzung der Stadt
Laatzen
für
das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung
am folgende Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 79.886.500
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 89.608.400
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 0
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 74.443.400 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 82.831.700 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 1.085.200 Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 4.768.400 Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 3.683.200 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 3.224.100 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 79.211.800 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 90.824.200 Euro
§
2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 3.683.200 € festgesetzt.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§
4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 46.000.000 €
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 600 v.
H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600
v. H.
2. Gewerbesteuer 460
v. H.
Laatzen, den
Prinz
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 (Anlage 1) wird erlassen.
Die Gesamtbeträge der Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 festgesetzt.
Das im Haushaltsplan enthaltene
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
bis 2016 wird festgesetzt.
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von
Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsischen
Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen
auf 10.000 Euro festgelegt.
Dem Stellenplan
wird zugestimmt.