Sachverhalt:

 

Zur Begründung wird auf den ausführlichen Vorbericht des Haushaltsplans sowie der weiteren Anlagen verwiesen.

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

Arne Schneider

 

 

 

Anlagen

 

1.         Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

2.         Haushaltsplan für 2013 mit u. a.

-            dem Ergebnishaushalt, dem Finanzhaushalt und den Teilhaushalten,

-            der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,

-            der Übersicht über die Budgets, die Produktgruppen und über den Stand der Schulden,

-            dem Haushaltssicherungskonzept und -bericht

-            dem Stellenplan

-            dem Beteiligungsbericht

-            dem Trägerbericht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 1 zur Drucksachen-Nr.  2012/238

 

Haushaltssatzung der Stadt Laatzen

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Laatzen in seiner Sitzung am            folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                         79.886.500 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                             89.608.400 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                   0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                  74.443.400 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                 82.831.700 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                       1.085.200 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                      4.768.400 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                   3.683.200 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                  3.224.100 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                              79.211.800 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                               90.824.200 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.683.200 festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 46.000.000 € fest­gesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                   600 v. H.

            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                             600 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                          460 v. H.

Laatzen, den

 

 

 

Prinz

Bürgermeister

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 (Anlage 1) wird erlassen.

 

Die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden entsprechend des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 festgesetzt.

 

Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für den Planungszeitraum

bis 2016 wird festgesetzt.

 

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzhaushalt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) wird für die Stadt Laatzen auf 10.000 Euro festgelegt.

 

Dem Stellenplan wird zugestimmt.