Betreff
Neubau des Stadthauses mit Kindertagesstätte
- Kostenentwicklung -
Vorlage
2012/233
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Für jedes Gewerk wurde von den beauftragten Architekten eine Kostenberechnung durchgeführt ("Plankosten"). Die Ergebnisse der Ausschreibungen können je nach Auftragslage, Anzahl der Bieter, Preisentwicklung von Material etc. von diesen Plankosten erheblich abweichen. Für viele Gewerke ergaben die Submissionen Preise im Bereich der Plankosten, für einzelne gab es deutliche Abweichungen nach oben, für andere nach unten. Im Laufe der Detailplanung kann es zu Verschiebungen zwischen den Gewerken kommen (z. B. Kosten für ursprünglich geplante Metallumwehrung wird bei Ausführung in Massivbauweise dem Rohbauer zugeordnet).

 

Die Architekten weisen derzeit eine Gesamtbaukostenüberschreitung von 90.000 € auf. Einsparungen in Höhe von 25.000 € ließen sich durch eine Reduzierung der Fläche des den Gebäudekomplex umschließenden Podests erzielen. Ungeachtet dessen sind die Architekten aufgefordert worden, weitere Einsparungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die jedoch nicht zu Lasten der Funktionalität der Einrichtung führen dürfen. 

 

Unter Berücksichtigung der Ausschreibungsergebnisse aller bereits ausgeführten und beauftragten Gewerke sowie der Kostenberechnungen für die noch ausstehenden Gewerke incl. der Inneneinrichtung wird nach jetziger Kostenverfolgung von einer Kostenerhöhung des Gesamtvorhabens (Budgetrahmen 4.404.400,- €) um ca. 4,9% bzw. rd. 215.000 € ausgegangen.

 

Aktuell steht die Vergabe des Gewerks Fassadenarbeiten an. Die Submission hat nach Prüfung der Submissionsergebnisse durch das Planungsbüro Haslob, Kruse und Partner ergeben, dass das Angebot des günstigsten Bieters rund 97.200 € über der ursprünglichen Kostenberechnung liegt. Begründet wird das Ergebnis durch planerische Änderungen bei der Ausführung der Fensterlaibungen, erhöhte brandschutztechnische Anforderungen sowie die momentane Marktsituation und die hohe Auslastung der Firmen.

 

Eine Recherche im Gewerbezentralregister hat ergeben, dass der günstigste Bieter gerade einen Eintrag bekommen hat, weil er gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verstoßen hat. Er erfüllt daher nicht das Kriterium der Zuverlässigkeit und sollte vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der nächst-günstigste Bieter bietet für 42.000 € viel an und soll den Zuschlag bekommen. Dieses Angebot ist in der o. a. Zahl von 215.000 € bereits berücksichtigt.

 

Eine Auftragsvergabe der Fassadenarbeiten ist noch zu Lasten des Etats für die Inneneinrichtung möglich, der jedoch bereits aufgrund erhöhter Anforderungen und erforderlicher Sonderanfertigungen belastet ist.

 

Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass es für die noch ausstehenden Gewerke aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung und der Energiepreissteigerungen zu höheren Ergebnissen kommt, als in der Kostenberechnung zugrunde gelegt wurde. Die Abrechnungssummen können von den Angeboten der Firmen abweichen, wenn bspw. Mehrmassen zu Nachträgen führen.

 

Um die fristgerechte Fertigstellung des Gebäudes in der vom Rat beschlossenen Ausführung und die Inbetriebnahme sicherzustellen, ist die Bereitstellung der zusätzlich benötigten Haushaltsmittel für den Etat für die Inneneinrichtung im Rahmen des Haushalts 2013 erforderlich.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.         Zur Sicherstellung der fristgerechten Fertigstellung des Stadthauses  und der Inbetriebnahme der Einrichtung wird der Bürgermeister gebeten, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.

2.         Es ist beabsichtigt, die für das Stadthaus zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 215.000 € mit dem Haushaltsplan 2013 bereitzustellen.