Betreff
Antrag des Schützenvereins Gleidingen auf einen Investitionskostenzuschuss
- Dacheindeckung Schützenhaus -
Vorlage
2012/225
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem (ohne Anlage) beigefügten Schreiben vom 02.08.12 beantragt der Schützenverein Gleidingen einen Investitionskostenzuschuss für die dringende Erneuerung der Dacheindeckung des Schützenhauses.

 

Nach Ziffer C. 3 der Richtlinien der Stadt Laatzen über die Förderung von Investitionsmaßnahmen und erforderlichen Erneuerungsaufwendungen an vereinseigenen, angepachteten bzw. gemieteten Anlagen und Hochbauten ist grundsätzlich eine Förderung von bis zu 25 % der Gesamtaufwendungen möglich. Unter Berücksichtigung des dem Verein vorliegenden Angebots einer Fachfirma in Höhe von rd. 16.200 € ergäbe sich ein städtischer Zuschussbetrag von rd. 4.000 €.

 

Allerdings sind Förderanträge gemäß Ziffer D. 1. der o. g. Richtlinie bis zum 30. Juni des laufenden Jahres zu stellen, sofern im nächsten Haushaltsjahr eine Förderung gezahlt werden soll. Schon daher ist eine Förderung der Maßnahme in diesem Jahr dementsprechend nicht möglich, zumal dafür keine Haushaltsmittel vorgesehen sind. Auch für eine Förderung im nächsten Jahr wurde der Antrag zu spät gestellt.

 

Dem Rat bleibt es allerdings unbenommen, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung von der Richtlinie abzuweichen und Fördermittel im Haushalt 2013 bereitzustellen.

 

Es ist ferner zu beachten, dass nach Ziffer D. 5. Vorhaben nicht gefördert werden, wenn vor Bewilligung der Anträge mit der Ausführung der Maßnahme begonnen wird. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Ausnahme könnte hier allenfalls darin bestehen, dass es sich erst kürzlich herausgestellt hat, dass Notreparaturen nunmehr nicht mehr wirtschaftlich sind.

 

Weil die Dachsanierung bereits im September 2012 vorgesehen ist, müsste dem Verein jetzt der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt werden (ohne damit verbundene Entscheidung über den Zuschuss) und der Verein müsste den Betrag ggs. zwischenfinanzieren. Wegen der Dringlichkeit ist die Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss vor der Behandlung des Themas im Ortsrat und im Fachausschuss vorgesehen.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Arne Schneider

 

 

 

 

Anlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die Gewährung eines Zuschusses an den Schützenverein Gleidingen e. V. für die Erneuerung der Dacheindeckung des Schützenhauses wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2013 entschieden.

 

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird genehmigt.