-Aufhebung beider Bebauungspläne durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg-
Das Baugebiet
„Vor dem Laagberg“ wurde im Jahre 2007 entwickelt, um die Lücke zwischen den
Ortsteilen Ingeln und Oesselse zu schließen. Durch geeignete Schallschutzmaßnahmen
sollte der Konflikt zwischen den unterschiedlichen Nutzungen
„Landwirtschaftlicher Betrieb“ und „Wohnen“ vermieden werden. Gegen den B-Plan
und seine Neufassung wurde geklagt.
Mit Urteil vom
Bereits
genehmigte oder realisierte Bauvorhaben sind von dem Urteil nicht betroffen.
Bestehende Baugenehmigungen bzw. abgeschlossene Bauanzeigeverfahren haben
weiterhin Bestandskraft. Dies gilt auch für bereits beschiedene aber noch nicht
umgesetzte Bauanträge. Nach aktueller Rechtslage ist es weiterhin möglich die
bestehenden Baulücken nach Antragstellung zu bebauen. Vor dem Urteil konnten
Bauwillige zwischen Bauantrag und Bauanzeige wählen, nach dem Urteil ist ein
Bauantrag erforderlich. Auch vor dem Urteil wurde überwiegend der Bauantrag
gewählt.
Fast die Hälfte
der Baugrundstücke westlich des Kossgartens sind von dem Urteil nicht
betroffen; es gibt keine Rechtsunsicherheit.
Zur weiteren
geordneten Entwicklung des Baugebietes soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt
werden, in dem die vom OVG aufgezeigten Mängel behoben werden. Es wird angestrebt,
dieses erneute Verfahren möglichst zum Jahreswechsel abzuschließen.
Die schriftliche
Urteilsbegründung zur mündlichen Verhandlung am 12. Juni ging am 9. Juli bei
der Stadt Laatzen ein und wurde geprüft. Am 23.7. wurde die Bekanntmachung der
Ungültigkeit für die Veröffentlichung in den Leine-Nachrichten formuliert.
Im Auftrag:
Dürr
Anlage (Unterstreichungen durch die Stadt)