Betreff
Antrag auf Erhöhung der Zahl der Sitze im Ausschuss für Kinder- und
Jugendhilfeangelegenheiten von 10 auf 15 Mitglieder
- Antrag der Gruppe CDU/FDP/RRP im Rat -
Vorlage
2011/211/3
Art
Antrag
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Der Rat kann gemäß § 71 Abs. 9 NKomVG Ausschüsse neu bilden. Nach § 3 Abs. 1 AG KJHG legt die Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlperiode fest, ob dem

Jugendhilfeausschuss 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören. Eine

solche Festlegung ist dem Protokoll der 1. Ratssitzung nicht zu entnehmen und

ist aus Sicht der Gruppe CDU/FDP/RRP auch nicht geschehen.

 

Bei der derzeitigen Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss stehen der Gruppe

CDU/FDP/RRP nur 2 Sitze zu. Die Gruppe SPD/Grüne, die im Rat nur über eine

Mehrheit von 1 Stimme verfügt, ist dazu mit ihren 4 Sitzen überrepräsentiert.

 

Da die Gruppe CDU/FDP/RRP zusätzlich den Vorsitz in diesem Ausschuss stellt, ist

eine sinnvolle Mitarbeit bei den Ausschusssitzungen schwierig.

 

Hätte der Ausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder, gäbe es 9 Sitze für

Ratsmitglieder und der Gruppe CDU/FDP/RRP stünden 4 statt 2 Sitze sowie der

Gruppe SPD/Grüne 5 statt 4 zu.

 

Darüber hinaus würde sich die Zahl der stimmberechtigten zugewählten Mitglieder von 4 auf 6 Mitglieder erhöhen.

 

gez. Winfried Meis                   gez. Gerd Klaus                           gez. Uwe Faull

Vorsitzender der CDU Fraktion       Vorsitzender der FDP-Fraktion           Vorsitzender der RRP-Fraktion

Antrag:

 

Nicht an demokratischer Beteiligung sparen!

 

Die Zahl der Mitglieder im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten

wird von 10 auf 15 erhöht.