Jugendhilfeangelegenheiten von 10 auf 15 Mitglieder
- Antrag der Gruppe CDU/FDP/RRP im Rat -
Begründung:
Der Rat kann gemäß § 71 Abs. 9 NKomVG Ausschüsse neu bilden. Nach § 3
Abs. 1 AG KJHG legt die Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlperiode
fest, ob dem
Jugendhilfeausschuss 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören.
Eine
solche Festlegung ist dem Protokoll der 1. Ratssitzung nicht zu
entnehmen und
ist aus Sicht der Gruppe CDU/FDP/RRP auch nicht geschehen.
Bei der derzeitigen Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss stehen der
Gruppe
CDU/FDP/RRP nur 2 Sitze zu. Die Gruppe SPD/Grüne, die im Rat nur über
eine
Mehrheit von 1 Stimme verfügt, ist dazu mit ihren 4 Sitzen
überrepräsentiert.
Da die Gruppe CDU/FDP/RRP zusätzlich den Vorsitz in diesem Ausschuss
stellt, ist
eine sinnvolle Mitarbeit bei den Ausschusssitzungen schwierig.
Hätte der Ausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder, gäbe es 9 Sitze für
Ratsmitglieder und der Gruppe CDU/FDP/RRP stünden 4 statt 2 Sitze sowie
der
Gruppe SPD/Grüne 5 statt 4 zu.
Darüber hinaus würde sich die Zahl der stimmberechtigten zugewählten
Mitglieder von 4 auf 6 Mitglieder erhöhen.
gez. Winfried Meis gez.
Gerd Klaus gez. Uwe
Faull
Vorsitzender der
CDU Fraktion Vorsitzender der
FDP-Fraktion Vorsitzender der
RRP-Fraktion
Antrag:
Nicht an demokratischer Beteiligung sparen!
Die Zahl der Mitglieder im Ausschuss für Kinder- und
Jugendhilfeangelegenheiten
wird von 10 auf 15 erhöht.