Ergänzung des Protokolls
Begründung:
Hinter dieser
Protokollierung verbirgt sich die Frage nach den Kompetenzen der Ortsräte. Von
daher kann es nicht angehen, allein die Auffassung des Bürgermeisters, nicht
aber die Gegenpositionen, festzuhalten.
Nach § 93 Abs. 1
NKomVG entscheidet der Ortsrat jetzt über viele Angelegenheiten der Schulen.
Nach § 94 ist der Ortsrat bei wesentlichen Änderungen öffentlicher
Einrichtungen anzuhören. Dabei ist nirgendwo festgelegt, wie oft der Ortsrat zu
diesen Themen beraten soll oder darf. Eine solche Regelung ist lediglich für
die Bauleitplanung getroffen worden.
Nach meiner Meinung
hätte der Ortsrat an der Sitzung am 14. Mai 2012 beteiligt oder zu einem
separaten Termin eingeladen werden müssen.
Horst-Dieter Schmidt
Antrag:
Der Ortsrat wird
gebeten, die nachstehende Ergänzung zu TOP4 der Niederschrift über die Sitzung
am 29.5.2012 zu unterstützen:
Herr Schmidt rügt das Verfahren der
Beteiligung des Ortsrates am 14.05.2012. Er habe sich nicht eingeladen gefühlt.
Der Bürgermeister teilt mit, dass das
Verfahren der Einladung zu Informationsveranstaltungen üblich ist, wenn keine
Entscheidung durch den Ortsrat zu treffen ist.
Ergänzung:
Mit Blick auf die erweiterten
Entscheidungsrechte des Ortsrates für die Schulen widerspricht Herr Schmidt der
Auffassung des Bürgermeisters. Diese Ansage wird von Frau Heinrich ausdrücklich
unterstützt. Sie weist darauf hin, dass eine „Einladung“ als Zuhörer einer
öffentlichen Sitzung nicht notwendig sei.