Betreff
Antrag zur Sitzung des Ortsrates am 12.7.2012
Ergänzung des Protokolls
Vorlage
2012/193
Art
Antrag

Begründung:

 

Hinter dieser Protokollierung verbirgt sich die Frage nach den Kompetenzen der Ortsräte. Von daher kann es nicht angehen, allein die Auffassung des Bürgermeisters, nicht aber die Gegenpositionen, festzuhalten.

 

Nach § 93 Abs. 1 NKomVG entscheidet der Ortsrat jetzt über viele Angelegenheiten der Schulen. Nach § 94 ist der Ortsrat bei wesentlichen Änderungen öffentlicher Einrichtungen anzuhören. Dabei ist nirgendwo festgelegt, wie oft der Ortsrat zu diesen Themen beraten soll oder darf. Eine solche Regelung ist lediglich für die Bauleitplanung getroffen worden.

 

Nach meiner Meinung hätte der Ortsrat an der Sitzung am 14. Mai 2012 beteiligt oder zu einem separaten Termin eingeladen werden müssen.

 

 

 

 

Horst-Dieter Schmidt

Antrag:

 

Der Ortsrat wird gebeten, die nachstehende Ergänzung zu TOP4 der Niederschrift über die Sitzung am 29.5.2012 zu unterstützen:

 

Herr Schmidt rügt das Verfahren der Beteiligung des Ortsrates am 14.05.2012. Er habe sich nicht eingeladen gefühlt.

Der Bürgermeister teilt mit, dass das Verfahren der Einladung zu Informationsveranstaltungen üblich ist, wenn keine Entscheidung durch den Ortsrat zu treffen ist.

 

Ergänzung:

Mit Blick auf die erweiterten Entscheidungsrechte des Ortsrates für die Schulen widerspricht Herr Schmidt der Auffassung des Bürgermeisters. Diese Ansage wird von Frau Heinrich ausdrücklich unterstützt. Sie weist darauf hin, dass eine „Einladung“ als Zuhörer einer öffentlichen Sitzung nicht notwendig sei.