Im Rahmen des
Haushaltskonsolidierungskonzepts wurde die Verwaltung gebeten, die Auswirkungen
einer Abschaffung bzw. Reduzierung der Feld- und Forsthüter zu prüfen.
Zur Zeit sind für
das gesamte Stadtgebiet Laatzen vier ehrenamtliche Feld- und Forsthüter bestellt.
Zwei dieser Bestellungen sind befristet bis zum 14.08.2012 und die anderen
beiden bis zum 31.01.2013. Jeder dieser Feld- und Forsthüter erhält eine
monatliche Aufwandsentschädigung nach der Satzung über die Entschädigung der
Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen.
Daraus resultiert ein jährlicher Mittelbedarf in Höhe von 4.320,00 €.
Gemäß § 43 Abs. 2 NWaldLG nehmen die Gemeinden die Aufgaben der Feld- und
Forstordnungsbehörden wahr und berufen Feldhüterinnen, Feldhüter,
Forsthüterinnen und Forsthüter. Ausnahmsweise können hierfür Personen zur
neben- oder ehrenamtlichen Wahrnehmung der Vollzugsaufgaben berufen werden,
wenn ein enger Sachzusammenhang der Vollzugsaufgaben mit einem bestehenden oder
früheren Dienstverhältnis besteht und die Weisungsgebundenheit gegenüber der
Gemeinde gewährleistet ist. Im Rahmen dieser Ausnahmeregelung sind die vier
ehrenamtlichen Feld- und Forsthüter der Stadt Laatzen für die Dauer von fünf
Jahren bestellt worden.
Dem Grunde nach
dürfen allerdings gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 NWaldLG als Feld- und
Forsthüter/innen nur Personen bestellt werden, die zur Gemeinde in einem
Beamten- oder Dienstverhältnis stehen. Das bedeutet, wenn die Gemeinde in ihrer
Behörde geeignete Kräfte hat, so sind diese als Behördenmitglieder zu Feld- und
Forsthüter/innen zu berufen. Wenn kein Anlass für die Bestellung von Feld- und
Forsthüterinnen bzw. Feld- und Forsthütern besteht, brauchen die Gemeinden
nicht unbedingt solche Bestellungen vorzunehmen.
Zum Zwecke der
erforderlichen Haushaltskonsolidierung wird von der rechtlichen Möglichkeit
Gebrauch gemacht, die derzeitigen Bestellungen der ehrenamtlichen Feld- und
Forsthüter auslaufen zu lassen und keine neuen Bestellungen vorzunehmen. Die gesetzliche
Pflichtaufgabe der Feld- und Forstordnungsbehörde wird zukünftig, wie gesetzlich
vorgesehen, von den Verwaltungsvollzugsbeamtinnen des Teams Sicherheit und
Ordnung im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit zusätzlich übernommen werden. Aufgrund
der fachkundigen und routinierten Vorgehensweise durch hierfür ausgebildete
Verwaltungsvollzugsbeamtinnen im Dienst der Stadt Laatzen werden positive Auswirkungen
in der Effektivität der Kontrollen und nötigenfalls Ahndung von festgestellten
Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft gesehen.
Die zusätzliche Übernahme dieser Aufgabe durch städtische Bedienstete ist
allerdings auch damit verbunden, dass die hohe Präsenz von momentan vier Feld-
und Forsthütern in der freien Landschaft in diesem Umfang nicht mehr gegeben
ist. Da allein eine solche Präsenz sowie damit verbundene Aufklärung und
Belehrung von Bürgerinnen und Bürgern Fehlverhalten verhindern kann, könnte als
negative Auswirkung eine Häufung von Verstößen (z.B. Grillen, Zelten, wilder
Müll) die Folge sein.
Da allerdings, wie
oben ausgeführt, die gesetzlichen Vorschriften die Aufgabenwahrnehmung durch
städtische Bedienstete vorrangig vor der
Bestellung Ehrenamtlicher regelt, wird der zu erwartenden Effektivität in der Aufgabenwahrnehmung
durch städtische Bedienstete mehr Bedeutung beigemessen, als der beschriebenen
möglichen negativen Auswirkung der zeitlich geringeren Präsenz.
Sollte sich diese Einschätzung wider Erwarten nicht erfüllen, müsste ggf. zu
einem späteren Zeitpunkt die Erforderlichkeit der Bestellung weiterer Feld- und
Forsthüter/innen geprüft werden.
Im Auftrag
Dürr
Prinz