- Neufestsetzung der Abwasserbeiträge für Schmutzwasser und Niederschlagswasser -
Sachverhalt:
Aufgrund der neu entwickelten Baugebieten in den letzten Jahren ist die Beitragskalkulation, als Grundlage für die Abwasserbeiträge, aus dem Jahr 1996 angepasst worden. Der Rat hat die Neukalkulation der Beiträge mit Dr.-Nr. 11/07 in seiner Sitzung am 15.03.07 zur Kenntnis genommen und folgendes beschlossen:
1.
Zur Deckung der Investitionen für die öffentliche
Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ erhebt die Stadt Laatzen weiterhin
Abwasserbeiträge.
2.
Es wird zugestimmt, dass für die künftigen
Stadtentwicklungsflächen, für die noch kein verbindliches Bauleitplanverfahren
eingeleitet worden ist, in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen der
Kalkulation, prognostische Angaben über die zu erwartende Größe, Ausdehnung,
Bebauungscharakter und Bauleitziele wie Grundflächenzahlen, Geschosszahlen und
Straßenflächen enthalten sind.
3.
Es wird zugestimmt, dass innerhalb bebauter Ortsteile
(§ 34 BauGB) die Zahl der Vollgeschosse im Zuge einer Besichtigung aller
Gebiete Grundstücksweise nach den Festsetzungen des § 2 NBauO bestimmt worden
ist. Die Grundstücke mit gleicher Vollgeschosszahl sind anschließend in der
Flächendarstellung zur Periodenberechnung zu einem Flächenblock zusammengefasst
worden.
4.
Bei den zukünftigen Entwicklungsgebieten werden 17,5 %
der Bruttoflächen als Straßenfläche in Abzug gebracht.
5.
Der Errechnung der künftigen Investitionen im Bereich
des Abwasserbeseitigungsnetzes auf der Basis von repräsentativen Kostensätzen
und einer 3,05 %igen Preissteigerungsrate auf das geplante Baujahr wird
zugestimmt.
6. Dem ermittelten Beitragssatz
für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 3,13 €/m² Nutzungsfläche
für die Regenwasserbeseitigung in Höhe von 7,10 €/m² bebaubare Fläche
wird zugestimmt.
Mit dieser Beratungsvorlage wird ein entsprechender Satzungsentwurf vorgelegt, der die geänderten Abwasserbeiträge enthält.
In Vertretung
Fischbach
Anlage
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der beschlossenen Beitragskalkulation werden ab 01.01.2008 die Beiträge für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlage bei der
a) Schmutzwasserbeseitigung auf 3,13 €/m² Nutzfläche
b) Niederschlagswasserbeseitigung auf 7,10 €/m² bebaubarer Fläche
festgesetzt.
Der der Dr.-Nr. 157/07 beigefügte Entwurf der 3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Laatzen (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil der Niederschrift.