Betreff
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Laatzen (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)
- Neufestsetzung der Abwasserbeiträge für Schmutzwasser und Niederschlagswasser -
Vorlage
157/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der neu entwickelten Baugebieten in den letzten Jahren ist die Beitragskalkulation, als Grundlage für die Abwasserbeiträge, aus dem Jahr 1996 angepasst worden. Der Rat hat die Neukalkulation der Beiträge mit Dr.-Nr. 11/07 in seiner Sitzung am 15.03.07 zur Kenntnis genommen und folgendes beschlossen:

 

1.      Zur Deckung der Investitionen für die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ erhebt die Stadt Laatzen weiterhin Abwasserbeiträge.

 

2.      Es wird zugestimmt, dass für die künftigen Stadtentwicklungsflächen, für die noch kein verbindliches Bauleitplanverfahren eingeleitet worden ist, in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen der Kalkulation, prognostische Angaben über die zu erwartende Größe, Ausdehnung, Bebauungscharakter und Bauleitziele wie Grundflächenzahlen, Geschosszahlen und Straßenflächen enthalten sind.

 

3.      Es wird zugestimmt, dass innerhalb bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) die Zahl der Vollgeschosse im Zuge einer Besichtigung aller Gebiete Grundstücksweise nach den Festsetzungen des § 2 NBauO bestimmt worden ist. Die Grundstücke mit gleicher Vollgeschosszahl sind anschließend in der Flächendarstellung zur Periodenberechnung zu einem Flächenblock zusammengefasst worden.

 

4.      Bei den zukünftigen Entwicklungsgebieten werden 17,5 % der Bruttoflächen als Straßenfläche in Abzug gebracht.

 

5.      Der Errechnung der künftigen Investitionen im Bereich des Abwasserbeseitigungsnetzes auf der Basis von repräsentativen Kostensätzen und einer 3,05 %igen Preissteigerungsrate auf das geplante Baujahr wird zugestimmt.

 

6.      Dem ermittelten Beitragssatz

für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 3,13 €/m² Nutzungsfläche

für die Regenwasserbeseitigung in Höhe von 7,10 €/m² bebaubare Fläche

wird zugestimmt.

 

Mit dieser Beratungsvorlage wird ein entsprechender Satzungsentwurf vorgelegt, der die geänderten Abwasserbeiträge enthält.

 

In Vertretung

 

 

 

Fischbach

 

 

Anlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der beschlossenen Beitragskalkulation werden ab 01.01.2008 die Beiträge für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlage bei der

 

a) Schmutzwasserbeseitigung auf                          3,13 €/m²  Nutzfläche

 

b) Niederschlagswasserbeseitigung auf                             7,10 €/m²  bebaubarer Fläche

 

festgesetzt.

 

Der der Dr.-Nr. 157/07 beigefügte Entwurf der 3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Laatzen (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil der Niederschrift.